Recht auf Reparatur im Autohaus: Was die verlängerte Gewährleistung Dich wirklich kostet

Ein Geschäftsführer im Autohaus, der seine Zahlen überprüft wegen dem neuen Recht auf Gewährleistung

Die kurze Antwort: Seit dem 31. Juli 2026 haftet Dein Autohaus nach jeder Gewährleistungsreparatur zwölf Monate länger, und zwar für das komplette Fahrzeug, nicht nur für das reparierte Bauteil. Vor jeder Nacherfüllung musst Du den Kunden über sein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung informieren und zusätzlich über genau diese Verlängerung. Beim Gebrauchtwagen mit vertraglich auf ein Jahr verkürzter Gewährleistung werden daraus zwei Jahre. Das ist kein Papierthema für den Ordner im Büro. Es entscheidet sich an Deiner Serviceannahme, in einem Satz, den ein Mitarbeitender in zehn Sekunden richtig oder falsch sagt.

Dein Gewinn daraus:

  • ein Belehrungssatz für die Annahme, den der Kunde als Service hört und nicht als Rechtsabwehr
  • eine Entscheidungsregel, wann Nachbesserung und wann Ersatzlieferung für Deinen Deckungsbeitrag günstiger ist
  • eine Kennzeichnung im Dealer-Management-System, die Verträge vor und nach dem Stichtag sauber trennt
  • weniger Streit über die Frage, ob belehrt wurde, weil die Dokumentation im Auftrag mitläuft
  • ein Verkaufsargument im Gebrauchtwagengeschäft, solange der Wettbewerb nur über Preiserhöhungen redet
  • eine Kalkulationsgrundlage für den Einkauf, die die zweite Haftungsrunde von Anfang an mitrechnet

Was hat sich am 31. Juli 2026 geändert, ohne dass es im Betrieb jemand gemerkt hat?

Kurz gesagt: Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 die europäische Recht-auf-Reparatur-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Für alle Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden, verlängert eine Nachbesserung die Verjährung der Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate. In Deinem Autohaus ist davon bis heute wenig zu spüren, weil die ersten Fälle erst jetzt an der Annahme ankommen.

Ein Gesetz tritt selten mit einem Knall in Kraft. Es tritt in Kraft, und dann passiert monatelang nichts, weil die Fälle Zeit brauchen. Genau das ist hier passiert. Der Bundestag stimmte am 25. Juni 2026 dem Gesetzentwurf zur Förderung der Reparatur von Waren zu (Deutscher Bundestag, 2026). Seit dem 31. Juli 2026 gilt die neue Rechtslage für jeden Kaufvertrag, der ab diesem Tag geschlossen wird. Betroffen sind Neuwagen, Gebrauchtwagen, Ersatzteile und Zubehör, sobald ein Verbraucher der Käufer ist.

Der Begriff der Reparierbarkeit ist neu in § 434 Absatz 3 BGB gewandert (Deutscher Bundestag, 2026). Wichtiger für den Betriebsalltag ist aber § 475e BGB: Wählt ein Verbraucher im Mangelfall die Nachbesserung, verlängert sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate (Schoch, 2026). Bei der regulären zweijährigen Frist werden daraus drei Jahre. Bei einem Gebrauchtwagen, dessen Gewährleistung vertraglich auf ein Jahr verkürzt wurde, werden daraus zwei Jahre.

Die eine Zahl, die den Unterschied macht

Entscheidend ist ein Detail, das in den meisten Zusammenfassungen untergeht: Die Verlängerung bezieht sich nicht auf das reparierte Bauteil, sondern auf das gesamte Fahrzeug (Schoch, 2026; AUTOHAUS, 2026). Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg, hat das auf den Punkt gebracht: „Es ist nicht sachgerecht, wenn ein Autohaus einen Fensterheber nachbessert und danach für Getriebe und Infotainment ein Jahr länger haftet“ (zitiert nach AUTOHAUS, 2026).

Bei einer Ersatzlieferung greift die Verlängerung nicht. Sie ist an die Reparatur geknüpft, und sie gilt einmalig, nicht nach jedem Werkstattaufenthalt (Schoch, 2026). Unverändert bleibt außerdem die Beweislastumkehr: Zeigt sich ein Defekt innerhalb von zwölf Monaten nach Gefahrübergang, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag (Schoch, 2026).

Was genau muss Dein Mitarbeiter an der Annahme jetzt sagen?

Kurz gesagt: Nach der Mängelanzeige und vor Beginn der Nacherfüllung muss Dein Autohaus den Kunden über zwei Dinge aufklären: über sein Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung und darüber, dass eine Reparatur die Gewährleistung um zwölf Monate verlängert. Eine Formvorschrift gibt es nicht. Ein Nachweisproblem gibt es sehr wohl.

Der Zeitpunkt ist eng gesteckt. Belehrt wird nach der Mängelanzeige, aber bevor die Nacherfüllung beginnt. Wer erst auf der Rechnung darauf hinweist, hat zu spät informiert. Wer schon beim Fahrzeugverkauf pauschal belehrt, hat zu früh informiert, weil zu diesem Zeitpunkt noch kein Mangel im Raum steht.

Eine Schriftform verlangt das Gesetz nicht. Rechtsanwalt Marcus Kaiser von Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte in Mannheim formuliert die praktische Konsequenz zurückhaltend: „Aus Nachweisgründen kann eine dokumentierte Information dennoch sinnvoll sein“ (zitiert nach Schoch, 2026). Übersetzt in die Sprache der Serviceannahme heißt das: Ein mündlicher Hinweis zwischen Tür und Angel ist juristisch zulässig und praktisch wertlos, sobald zwei Jahre später jemand behauptet, er habe nie etwas davon gehört.

Drei Sätze, die Schaden anrichten

Fast jede neue Pflicht wird im ersten halben Jahr falsch vorgetragen, und zwar nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus Zeitdruck. Diese drei Varianten hörst Du gerade in vielen Betrieben:

  • „Da muss ich Ihnen jetzt noch was vorlesen, ist neu, Vorschrift.“ Der Kunde hört Bürokratie und schaltet ab.
  • „Wir reparieren das, alles andere lohnt sich für Sie nicht.“ Damit ist das Wahlrecht faktisch unterschlagen, obwohl es formal erwähnt wurde.
  • Gar nichts, weil der Annahmeplatz voll ist und der nächste Kunde schon wartet. Genau dieser Fall wird später teuer.

Auffällig ist, wie gut das zu einem Befund aus dem DAT-Report passt. Von den Kunden der Markenwerkstätten wünschten sich 64 Prozent kurzfristigere Termine und 50 Prozent einen besseren Umgangston (DAT, 2025, zitiert nach autoservicepraxis, 2025). Eine Pflichtbelehrung trifft also auf eine Kundschaft, die ohnehin das Gefühl hat, zu wenig Zeit und zu wenig Freundlichkeit zu bekommen. Wer die Belehrung als Formalie abspult, bestätigt genau dieses Gefühl.

Wo im Autohaus die neue Regel überall landet

Kurz gesagt: Die Regel trifft Dein Autohaus an mindestens fünf Stellen gleichzeitig: an der Serviceannahme, im Gebrauchtwageneinkauf, an der Teiletheke, in der Werkstattdisposition und in der Buchhaltung. Wer sie nur als Rechtsthema behandelt, bearbeitet eine von fünf Baustellen.

Serviceannahme. Hier fällt die Entscheidung. Der Annehmer braucht einen Textbaustein im Dealer-Management-System, der auf dem Auftrag erscheint, und einen Satz, den er auswendig kann. Beides gehört in dieselbe Schulung, sonst wird der Baustein gedruckt und nie erklärt.

Gebrauchtwageneinkauf. Ein Fahrzeug, das nach der ersten Nachbesserung zwei statt einem Jahr Haftung trägt, ist im Einkauf anders zu bewerten. Alter, Laufleistung und bekannte Schwachstellen des Modells bekommen mehr Gewicht. Michael Ziegler, Verbandspräsident des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg, rechnet mit steigenden Preisen: „Gebrauchtwagen werden sich verteuern, weil die Betriebe die verlängerte Haftung absichern und einpreisen müssen“ (zitiert nach AUTOHAUS, 2026).

Teiletheke. Die neuen Regeln gelten für den Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör an Verbraucher genauso wie für Fahrzeuge. Eine Batterie, ein Satz Bremsscheiben, eine Anhängerkupplung: Überall dort, wo ein Verbraucher kauft und später reklamiert, greift dieselbe Informationspflicht.

Werkstattdisposition. Wählt ein Kunde die Ersatzlieferung, verschwindet nicht nur der Auftrag aus der Planung, sondern das ganze Fahrzeug aus dem Bestand. Für einen Betrieb, der seine Hebebühnen mit Gewährleistungsarbeiten auslastet, ändert das die Auslastungsrechnung.

Buchhaltung. Gewährleistungsrückstellungen wurden bisher auf Basis einer bekannten Frist gebildet. Verlängert sich diese Frist regelmäßig um zwölf Monate, verschiebt sich die Grundlage. Das ist ein Gespräch mit dem Steuerberater wert, bevor der Jahresabschluss ansteht.

Was kostet es Dein Autohaus, jetzt nichts zu tun?

Kurz gesagt: Nichtstun kostet Dein Autohaus in zwei Währungen. Finanziell über Gewährleistungsfälle im zweiten Jahr, die niemand eingeplant hat. Menschlich über Mitarbeitende an der Annahme, die eine Pflicht erfüllen sollen, für die ihnen niemand die Worte gegeben hat.

Die finanzielle Seite

Eine Modellrechnung mit eigenen Annahmen, ausdrücklich keine Statistik. Angenommen, Dein Betrieb verkauft 600 Gebrauchtwagen im Jahr an Verbraucher. Angenommen weiter, bei 15 Prozent dieser Fahrzeuge kommt es im ersten Jahr zu einer Gewährleistungsnachbesserung. Das sind 90 Fahrzeuge, die anschließend ein zweites Haftungsjahr mit sich tragen. Wenn in diesem zweiten Jahr bei jedem achten dieser Fahrzeuge noch einmal ein Mangel auftritt, sind das rund elf Fälle. Bei angenommenen 900 Euro Aufwand je Fall stehen knapp 10.000 Euro im Raum, die vorher schlicht nicht existierten.

Die Zahlen sind Annahmen, die Mechanik ist es nicht. Wer seine eigene Nachbesserungsquote nicht kennt, kann diese Rechnung nicht aufstellen, und wer sie nicht aufstellt, preist falsch ein. Zum Vergleich der Größenordnung: Der durchschnittliche Wartungspreis lag 2024 bei 389 Euro und damit 32 Euro über dem Vorjahr (DAT, 2025, zitiert nach autoservicepraxis, 2025). Ein Gewährleistungsfall am Antriebsstrang liegt deutlich darüber.

Die menschliche Seite

Unzufriedenheit im Team verläuft in vier Stufen, und die Geschäftsleitung sieht die ersten beiden nicht.

  1. Still. Der Serviceberater ärgert sich über die neue Pflicht, sagt nichts, hängt hinten dran und geht genervt nach Hause. Nach außen läuft alles.
  2. Rückzug. Er hört auf mitzudenken, macht nur noch das Eigene und behält den Hinweis für sich, dass der Textbaustein im Auftrag an der falschen Stelle steht.
  3. Murren. Jetzt wird es hörbar, in der Pause, an der Teiletheke und irgendwann vor dem Kunden. Die Haltung überträgt sich auf das Team.
  4. Kündigung. Erst innerlich, dann auf dem Papier. Es geht meist nicht der Schwächste, sondern der, der am schnellsten etwas Neues findet.

Der richtige Zeitpunkt zum Handeln ist Stufe 1. Sichtbar wird Stufe 1 nur durch eine anonyme Befragung, weil niemand seinem Chef ins Gesicht sagt, dass ihn eine neue Vorschrift überfordert.

Wie machst Du aus der Pflichtbelehrung ein Verkaufsargument?

Kurz gesagt: Für Dein Autohaus ist die Fristverlängerung ein Risiko, für den Kunden ist sie ein Geschenk. Wer sie als Geschenk überreicht, verkauft Vertrauen. Wer sie als Pflichtsatz herunterleiert, verschenkt genau dieses Vertrauen.

Dieselbe Information, zwei Wirkungen. Vergleiche die beiden Sätze.

Falsch: „Ich bin verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen können und dass sich bei einer Reparatur die Gewährleistung um zwölf Monate verlängert.“

Richtig: „Sie haben die Wahl, ob wir das reparieren oder ob Sie Ersatz bekommen. Mein Rat ist die Reparatur, und zwar aus einem Grund, der für Sie zählt: Danach haben Sie auf das ganze Fahrzeug ein Jahr länger Gewährleistung, nicht nur auf das Teil, das wir tauschen. Das halte ich Ihnen schriftlich fest.“

Inhaltlich identisch, rechtlich identisch, wirtschaftlich ein Unterschied. Im zweiten Fall verlässt der Kunde die Annahme mit dem Gefühl, etwas bekommen zu haben. Genau das ist der Punkt, an dem die Bindung an den Markenbetrieb entschieden wird. Nach dem DAT-Report entfielen 2024 auf Markenwerkstätten 43 Prozent des Wartungs- und Reparaturmarktes, auf freie Werkstätten 38 Prozent, auf Systemanbieter 8 Prozent und auf Selbsthilfe 11 Prozent (DAT, 2025, zitiert nach autoservicepraxis, 2025). Der Abstand ist schmal geworden.

Warum gerade gehobene Häuser aufpassen müssen

Ein höherer Stundenverrechnungssatz wird nur so lange akzeptiert, wie der Kunde spürt, dass sein Geld ernst genommen wird. Sobald eine gesetzliche Verbesserung seiner Rechte bei ihm als lästige Formalie ankommt, bekommt der Preisunterschied zur freien Werkstatt ein Gesicht. Zur Erinnerung: 89 Prozent der Werkstattkunden gelten als treue Stammkunden, nur elf Prozent wechseln (DAT, 2025, zitiert nach autoservicepraxis, 2025). Diese elf Prozent entscheiden sich nicht wegen des Preises neu, sondern wegen eines Erlebnisses.

Welche Entscheidung verändert sich: nachbessern oder tauschen?

Kurz gesagt: Bisher war die Reparatur für Dein Autohaus fast immer die günstigere Variante. Seit dem 31. Juli 2026 hat sie einen versteckten Preis, nämlich zwölf zusätzliche Monate Haftung für das komplette Fahrzeug. Bei alten Fahrzeugen mit hoher Laufleistung kann die Ersatzlieferung plötzlich die bessere Rechnung sein.

Damit wird aus einer Routineentscheidung eine kaufmännische. Das Wahlrecht liegt zwar beim Kunden, aber Deine Empfehlung wiegt schwer, und sie sollte auf Zahlen beruhen statt auf Gewohnheit. Diese Fragen gehören vorher geklärt:

  • Wie hoch ist die Nachbesserungsquote je Fahrzeugsegment, getrennt nach Alter und Laufleistung?
  • Was kostet ein Gewährleistungsfall im Durchschnitt, und wie verteilt sich das auf Baugruppen?
  • Wie viele Fälle treten erfahrungsgemäß erst im zweiten Jahr auf?
  • Welche Modelle im Bestand haben bekannte Schwachstellen, die in einem zweiten Haftungsjahr wahrscheinlich auffallen?
  • Wie ist die Anschlussgarantie kalkuliert, und deckt sie die verlängerte Frist überhaupt ab?
  • Welcher Verkäufer verkauft Fahrzeuge mit auffällig hoher Nachbesserungsquote, und woran liegt das?

Ohne diese Daten bleibt jede Empfehlung Bauchgefühl. Mit ihnen wird sie zu einer Entscheidung, die Du gegenüber Bank, Steuerberater und Hersteller begründen kannst.

Wo die Daten aufhören

Belegt ist: der Stichtag 31. Juli 2026, die einmalige Verlängerung um zwölf Monate bei Nachbesserung, ihr Bezug auf das gesamte Fahrzeug, die Informationspflicht vor der Nacherfüllung und das Fehlen einer Formvorschrift. Belegt sind ebenfalls die genannten Marktanteile und Kundenzahlen aus dem DAT-Report mit Bezugsjahr 2024.

Nicht belegt ist, wie häufig Mängel tatsächlich erst im verlängerten Zeitraum auftreten. Dazu existiert bisher keine belastbare Erhebung, weil die Regelung zu jung ist. Ebenfalls offen ist, wie die Gerichte mit einer nur mündlich erteilten Belehrung umgehen werden. Die Modellrechnung weiter oben beruht ausdrücklich auf eigenen Annahmen und ersetzt keine Auswertung Deiner eigenen Zahlen. Wer Dir heute eine genaue Kostenprognose für das zweite Haftungsjahr verspricht, rechnet mit Zahlen, die es noch nicht gibt.

Was kannst Du tun, wenn alle anderen das Thema längst abgehakt haben?

Kurz gesagt: Diese Sache hat zwei Enden. Am vorderen Ende laufen in Deinem Autohaus noch jahrelang Verträge nach altem Recht, die nicht belehrt werden müssen. Am hinteren Ende entsteht ein Markt, in dem sich mancher Wettbewerber aus dem Gebrauchtwagengeschäft zurückzieht. Beides ist eine Gelegenheit.

Zunächst das vordere Ende. Verträge, die vor dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden, folgen weiter dem alten Recht. In Deinem Betrieb laufen also mindestens bis 2028 zwei Rechtsstände parallel. Ohne eine Kennzeichnung im Dealer-Management-System belehrt Deine Annahme entweder zu viel und verunsichert Kunden ohne Not, oder sie belehrt zu wenig und baut ein Risiko auf. Ein Feld am Fahrzeugdatensatz löst das in einer Stunde Arbeit.

Jetzt das hintere Ende. Carsten Beuß rechnet damit, dass sich Betriebe aus dem Gebrauchtwagengeschäft zurückziehen, mit der Folge, dass Verbraucher beim Kauf von privat gar keine Gewährleistung mehr erhalten (zitiert nach AUTOHAUS, 2026). Für einen Betrieb, der bleibt, ist das eine Marktbereinigung. Und während der Wettbewerb die längere Haftung in den Preis rechnet, kannst Du einen anderen Weg gehen: die Fehlerquote senken statt den Preis erhöhen. Schärfere Fahrzeugauswahl im Einkauf, tiefere Aufbereitung, ehrliche Mängelliste beim Verkauf. Wer weniger Gewährleistungsfälle hat, kann die längere Haftung als Qualitätsversprechen auf die Fahne schreiben, während andere sie als Kostenblock beklagen.

Ein dritter Punkt lohnt die Aufmerksamkeit: Der Bundestag hat neben dem Gesetz eine begleitende Entschließung verabschiedet. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für „entsprechende Ausnahmemöglichkeiten von der Verlängerung des Gewährleistungsrechts für Kraftfahrzeuge“ einzusetzen (Deutscher Bundestag, zitiert nach Pfauntsch, 2026). Ausgenommen sind Fahrzeuge damit nicht, und darauf zu warten wäre eine schlechte Strategie. Es zeigt aber, dass die Diskussion weitergeht.

Woran erkennst Du, ob eine Beratung Dir dabei wirklich hilft?

Kurz gesagt: Ein Rechtsthema wird im Autohaus nicht durch ein Merkblatt gelöst, sondern durch veränderte Abläufe an der Annahme und im Einkauf. Der Unterschied liegt darin, ob jemand nur ein Konzept abgibt oder ob jemand danebensteht, bis der neue Ablauf wirklich läuft.

Die Arbeits- und Organisationspsychologin Sonja Lang und ihr Team der ErVer Unternehmensberatung arbeiten mit Autohäusern von 20 bis 400 Mitarbeitenden. Hinter jedem Projekt steht ein fester Ansprechpartner und ein Team aus Arbeitspsychologen, Kommunikationsfachleuten und Strategen. Der Ansatz ist durch den TÜV Rheinland nach ISO 9001 zertifiziert, und die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wird nach den GDA-Leitlinien rechtskonform miterledigt.

Kein Konzept von außen, kein PDF, das in der Schublade verschwindet. Bei einem Thema wie diesem heißt Umsetzungsbegleitung ganz konkret: mit an der Annahme stehen, zuhören, wie der Satz beim Kunden ankommt, und ihn gemeinsam so lange schärfen, bis er sitzt. Anschließend die Auswertung der Nachbesserungsquoten, damit die Einkaufsentscheidung auf Zahlen steht.

Die Grenzen gehören dazu. Rechtsberatung im engeren Sinn leistet die ErVer Unternehmensberatung nicht, dafür ist ein Fachanwalt zuständig, und die Prüfung Deiner Auftragsformulare gehört in dessen Hände. Ebenso wenig lässt sich eine Nachbesserungsquote in vier Wochen umdrehen. Wo Daten fehlen, müssen sie erst erhoben werden, und das dauert. Sonja Lang und ihr Team sagen das lieber vorher als hinterher.

Der AUTOHAUS-Beitrag von Michael Harms und die Fachbeiträge von autoservicepraxis haben das Thema sauber aufbereitet. Das Problem liegt nicht bei der Berichterstattung, sondern bei einer Regelung, die die Betriebsgröße nicht kennt: Ein Konzern hat eine Rechtsabteilung dafür, ein inhabergeführtes Haus mit 60 Mitarbeitenden hat den Serviceleiter, der es nebenbei mitmachen soll.

Wie fängst Du an?

Kurz gesagt: Drei Schritte reichen für den Anfang, und sie kosten Dein Autohaus zusammen weniger als einen Arbeitstag: Textbaustein anlegen, Annahmeteam einmal üben lassen, Nachbesserungsquote auswerten. Alles Weitere folgt daraus.

  1. Textbaustein und Feld im Dealer-Management-System. Ein Hinweistext auf dem Auftrag und eine Kennzeichnung, ob der Kaufvertrag vor oder nach dem 31. Juli 2026 geschlossen wurde.
  2. Eine Übungsrunde an der Annahme. Nicht als Schulung mit Folien, sondern als halbe Stunde, in der jeder den Satz einmal laut sagt und Rückmeldung bekommt.
  3. Auswertung der letzten zwölf Monate. Wie viele Nachbesserungen gab es, an welchen Fahrzeugen, mit welchem Aufwand? Diese Zahl brauchst Du für jede weitere Entscheidung.

Wenn das Thema in Deinem Haus ein Thema ist, lohnt ein Gespräch. Eine Ist-Analyse und ein gemeinsamer Blick auf die unternehmerische Richtung sind ohnehin sinnvoll, und dabei zeigt sich meist schnell, ob es bei der Annahme hakt oder schon eine Stufe früher.

Kostenloser Klartext-Call. Eine halbe Stunde, ohne Verkaufsgespräch, mit Sonja Lang und ihrem Team der ErVer Unternehmensberatung.
ERVER eG, Von-Papen-Anger 2, 59457 Werl
Telefon +49 (0) 2922 912 11 89
info@erver-unternehmensberatung.de

Häufige Fragen zum Recht auf Reparatur im Autohaus

Ab wann gilt die neue Regelung?
Für alle Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Ältere Verträge laufen nach bisherigem Recht weiter.

Verlängert sich die Gewährleistung nach jeder Reparatur erneut?
Nein. Die Verlängerung um zwölf Monate greift einmalig bei der Nachbesserung, nicht bei jedem weiteren Werkstattaufenthalt.

Gilt die Verlängerung nur für das reparierte Bauteil?
Nein, und das ist der entscheidende Punkt. Sie erfasst das gesamte Fahrzeug. Nach der Reparatur eines Fensterhebers haftest Du ein Jahr länger auch für Getriebe und Infotainment.

Was passiert mit der auf ein Jahr verkürzten Gewährleistung beim Gebrauchtwagen?
Aus einem Jahr werden nach der ersten Nachbesserung zwei Jahre. Die vertragliche Verkürzung wird dadurch in der Wirkung deutlich entwertet.

Fragen zur Umsetzung im Betrieb

Muss die Belehrung schriftlich erfolgen?
Das Gesetz schreibt keine Form vor. Aus Nachweisgründen ist eine dokumentierte Information trotzdem dringend zu empfehlen, etwa als Textbaustein auf dem Werkstattauftrag.

Wann genau muss informiert werden?
Nach der Mängelanzeige des Kunden und vor Beginn der Nacherfüllung. Ein Hinweis auf der Rechnung kommt zu spät.

Gilt das auch für Ersatzteile und Zubehör?
Ja. Betroffen ist jeder Verkauf an einen Verbraucher, also auch das Geschäft an der Teiletheke.

Verlängert sich die Frist auch bei einer Ersatzlieferung?
Nein. Die Verlängerung ist an die Reparatur geknüpft. Bei Ersatzlieferung greift sie nicht.

Wurden Kraftfahrzeuge nicht ausgenommen?
Nein. Der Bundestag hat lediglich eine begleitende Entschließung verabschiedet, die Ausnahmen für Kraftfahrzeuge in künftigen europäischen Verfahren anregt. Für die heutige Rechtslage ändert das nichts.

Quellen

  1. AUTOHAUS. (2026, 13. Juli). Neues Gesetz Recht auf Reparatur: GW-Handel durch Gewährleistungsausweitung unter Druck. https://www.autohaus.de/nachrichten/schadenbusiness/neues-gesetz-recht-auf-reparatur-gw-handel-durch-gewaehrleistungsausweitung-unter-druck-3826470
  2. autoservicepraxis. (2025, 28. Januar). DAT-Report 2025: Werkstattkunden schätzen Fachbetriebe. https://www.autoservicepraxis.de/nachrichten/kfz-werkstatt/dat-report-2025-werkstattkunden-schaetzen-fachbetriebe-3612306 (Primärquelle der Marktanteile und Kundenzahlen: Deutsche Automobil Treuhand, DAT-Report 2025, Bezugsjahr 2024)
  3. Deutscher Bundestag. (2026, 25. Juni). Bundestag stimmt „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ zu (Drucksachen 21/5923, 21/6693). https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-reparatur-1191040
  4. Harms, M. (2026, 22. September). Neue Informationspflichten: Gewährleistungsrisiko steuern. AUTOHAUS. https://www.autohaus.de/nachrichten/autohandel/gewaehrleistungsrisiko-steuern-3895583
  5. IHK Karlsruhe. (2026). Änderungen im Kaufrecht zum 31. Juli 2026: Reparierbarkeit von Waren und Verlängerung der Gewährleistung bei Reparatur. https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/recht/vertragsrecht/recht-auf-reparatur-7083746
  6. IT-Recht Kanzlei. (2026). Zum 31.07.2026: Änderungen im Gewährleistungsrecht durch „Recht auf Reparatur“. https://www.it-recht-kanzlei.de/recht-auf-reparatur-handel.html
  7. Pfauntsch, W. K. (2026, 25. Juni). Recht auf Reparatur: Teilerfolg für BVfK und ZDK. AUTOHAUS. https://www.autohaus.de/nachrichten/schadenbusiness/recht-auf-reparatur-teilerfolg-fuer-bvfk-und-zdk-3820217
  8. Schoch, M. (2026, 23. September). Recht auf Reparatur: Länger in der Pflicht! autoservicepraxis. https://www.autoservicepraxis.de/nachrichten/autobranche/laenger-in-der-pflicht-3895519
  9. Socher, J. (2026, 21. März). Recht auf Reparatur, aber bitte nicht beim Auto. Krafthand. https://www.krafthand.de/artikel/recht-auf-reparatur-aber-bitte-nicht-beim-auto-105594/

Teilen mit

Facebook
Email
LinkedIn

Bereit, Dein Unternehmen stressfreier und profitabler zu machen?

Sichere Dir jetzt Dein kostenloses Strategie-Gespräch und erfahre, wie Du in nur 3 Monaten Deine Mitarbeiterbindung optimierst, mehr Zeit gewinnst und Deine Prozesse effizienter gestaltest.

Kontakt aufnehmen

Sichere Dir Dein individuelles Angebot! Steigere die Zufriedenheit und Verweildauer im Team und stärke die Stabilität in Deinem Unternehmen.

Sonja Lang und Team bieten ganzheitliches Geschäftsführer Coaching und individuelle Unternehmensberatung von innen heraus. Kommunikation und Motivation und Mitarbeiterbindung.