Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ERVER Unternehmensberatung (ERVER eG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ErVer eG
ErVer Unternehmensberatung | Gültig für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB | Stand: 17. September 2026
ErVer eG (ErVer Unternehmensberatung)
Vorstand: Sonja Lang
Von-Papen-Anger 2, 59457 Werl
Was Du von diesen AGB hast: Du weißt vorher, woran Du bist. Welche Leistungen Du bekommst, was sie kosten, wie wir arbeiten, wo Künstliche Intelligenz im Spiel ist und wie Du jederzeit widersprechen kannst. Klarheit vorab erspart beiden Seiten Ärger im Verlauf.
Leistungen der ErVer Unternehmensberatung und Geltungsbereich der Fort- und Weiterbildungs-AGB
Neben Unternehmensberatungen und Unternehmensbegleitungen sowie Geschäftsführer-Coachings bietet die ErVer Unternehmensberatung (ErVer eG) auch qualifizierte Fort- und Weiterbildungsangebote an. Die hierfür geltenden besonderen Regelungen beginnen ab § 21 dieser AGB und ergänzen die allgemeinen Bestimmungen.
In allen Arten der Zusammenarbeit legen wir Wert auf ein faires, klares und professionelles Miteinander.
Zielgruppe und Unternehmerstatus
Unsere Beratungs-, Coaching-, Fort- und Weiterbildungsangebote richten sich ausschließlich an Selbstständige und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Dies gilt auch für Angebote, die sich speziell an Soloselbstständige richten, definiert als Unternehmen mit maximal einem Vollzeitmitarbeiter.
Die ErVer eG schließt keine Verträge mit Privatkunden oder Verbrauchern.
Eine Teilnahme an unseren Dienstleistungen, Angeboten oder einer Zusammenarbeit ist nur möglich, wenn
- mindestens 51 Prozent der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit stammen oder
- die Annahme des Angebots ausdrücklich in der Rolle als Unternehmer oder Unternehmensvertreter erfolgt.
Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde diese Voraussetzungen. Da sich unsere Angebote ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richten, besteht bei Annahme eines Angebots, gleich ob telefonisch, schriftlich, digital oder per E-Mail, kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Gender-Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Unterlagen teilweise die männliche oder eine einheitliche Sprachform verwendet, zum Beispiel Anbieter, Unternehmer oder Mitarbeiter. Selbstverständlich sind damit stets alle Menschen aller Geschlechtsidentitäten und Zugehörigkeitsgefühle gleichermaßen angesprochen. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung und dient ausschließlich der sprachlichen Vereinfachung. Uns ist das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz) sehr wichtig und Teil unserer Werte. Wir schulen sogar in Behörden, Versicherungen und Unternehmen die Mitarbeitenden in dem Bereich. Bei der ErVer eG wird keine Person aufgrund der Religion, Ethnischen Herkunft, Sexualität, Geschlecht, Alter, Behinderung diskriminiert und wir legen darauf auf höchsten Wert bei unserer Arbeit mit unseren Kunden, egal welche Unternehmensgröße, Branche, etc.
Grundverständnis der Zusammenarbeit
Wir, die ErVer Unternehmensberatung (ErVer eG), freuen uns, Dich auf Deinem Weg zu einer erfolgreichen, stabilen und nachhaltigen Weiterentwicklung Deines Unternehmens zu begleiten. Du bist bereits erfolgreich, menschlich wie wirtschaftlich, und unsere Aufgabe ist es unnötigen Stress bei Dir und deinem Team zu eliminieren und euch bei der „ERfolgreichen VERänderung“ (ErVer) zu begleiten. Wir sind die Unternehmensberatung, die nicht nur schöne PDFs macht, sondern eben auch Dir und dem Team bei der Umsetzung hilft.
Die von uns verwendete Du-Ansprache ist bewusst gewählt und professionell sowie wertschätzend gemeint. Sollte dies für Dich nicht passend sein, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.
Unsere Zusammenarbeit ist geprägt von
- einem wertschätzenden Miteinander,
- einer offenen und ehrlichen Feedbackkultur sowie
- klaren Strukturen, die Ergebnisse ermöglichen und unnötigen Stress reduzieren.
Ziel ist es, Deine Zufriedenheit und die Deiner Mitarbeitenden gleichermaßen im Blick zu behalten. Dafür stehen Transparenz, Erreichbarkeit und individuelle Lösungen im Mittelpunkt.
Grundannahme unserer Arbeit
Unsere Grundannahme ist, dass wir mit bereits erfolgreichen Unternehmen, Betrieben, Fabriken, Kanzleien und Agenturen zusammenarbeiten.
Wer wirtschaftlich erfolgreich ist und Mitarbeitende beschäftigt, macht als Arbeitgeber bereits vieles richtig. Unser Ansatz ist es, vom Inneren des Unternehmens heraus gemeinsam mit Dir und Deinen Mitarbeitenden weiteres Potenzial zu entfalten, blinde Flecken sichtbar zu machen und nachhaltige Verbesserungen umzusetzen.
Ziel der Zusammenarbeit ist insbesondere, dass Du
- Arbeitsprozesse optimierst,
- Mitarbeitende langfristig bindest,
- Produktivität steigerst, Fehler reduzierst und Fehlzeiten senkst,
- mehr Zeit hast, am statt im Unternehmen zu arbeiten,
- Dein Unternehmen als TOP-Arbeitgeber intern wie extern positionierst,
- Deine eigenen Belange bewusster berücksichtigst und
- Dein Unternehmen langfristig stabiler und attraktiver aufstellst.
Leistungsumfang im Überblick
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsvereinbarung, insbesondere aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung. Der Leistungsumfang kann variieren.
Je nach Vereinbarung können Leistungen unter anderem umfassen:
- Inhaber-Coaching via Zoom, in kleinen Gruppen, ein- bis dreimal pro Woche zu festen Live-Terminen,
- Arbeitsklima-Optimierung als Done-for-You-Leistung, inklusive Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und Maßnahmenableitung,
- Support, zum Beispiel via WhatsApp und Telefon, sofern vereinbart,
- individuelle Prozessbegleitung bei Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen,
- individuelle Vorlagen, zum Beispiel für Onboarding, Offboarding, Mitarbeitergespräche und Mitarbeiterbindung,
- Workshops für Dich und Deine Mitarbeitenden.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Ein Anspruch auf bestimmte Leistungen besteht ausschließlich im Rahmen des individuell vereinbarten Angebots. Abweichende schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Verantwortung der ErVer Unternehmensberatung
Die ErVer Unternehmensberatung stellt eine strukturierte, transparente und zielgerichtete Beratung zur Verfügung. Unsere Verantwortung liegt darin, Dich fachlich zu unterstützen, Klarheit zu schaffen und Dich bei der Umsetzung wirksamer Maßnahmen zu begleiten.
Wir verpflichten uns zu einer Zusammenarbeit, die geprägt ist von:
- Transparenz: klare Information über Vorgehen, Fortschritte und Ergebnisse,
- Erreichbarkeit: Ansprechbarkeit im vereinbarten Rahmen,
- Ergebnisorientierung: Fokus auf nachhaltige und messbare Verbesserungen.
Verantwortung des Kunden und Mitwirkungspflicht
Nachhaltige Ergebnisse sind nur durch aktive Mitwirkung des Kunden möglich. Insbesondere im Rahmen des Inhaber-Coachings setzt der Erfolg voraus, dass Du bereit bist, Dein eigenes Handeln zu reflektieren und neue Perspektiven zuzulassen.
Zu Deinen Verpflichtungen gehören insbesondere:
- Offenheit: ehrliche Auseinandersetzung mit bisherigen Vorgehensweisen,
- Eigenverantwortung: konsequente Umsetzung empfohlener Maßnahmen,
- Engagement: aktive Mitarbeit und Integration von Veränderungen in die Unternehmenskultur.
Ohne diese Mitwirkung kann der gewünschte Erfolg nicht gewährleistet werden.
Die AGB im Detail
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen der ErVer eG gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend einheitlich Kunde), einschließlich der Nutzung der von der ErVer eG bereitgestellten Plattformen. Die AGB sind integrierender Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit der ErVer eG abgeschlossen wird.
1.2. Von diesen AGB abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht zwischen der ErVer eG und dem Kunden in Textform vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die ErVer eG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Die ErVer eG schließt mit dem Endkunden ausschließlich Verträge unter Zugrundelegung dieser AGB ab.
1.4. Es wird von dem Kunden gesprochen. Damit sind immer alle Geschlechter gemeint. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Die ErVer eG schließt ausschließlich Dienstleistungsverträge mit Unternehmern als Endkunden ab.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1. Die Dienstleistungen der ErVer eG werden allen voll geschäftsfähigen natürlichen und juristischen Personen angeboten, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
2.2. Der Vertrag kommt wie folgt zustande: Der Kunde erhält auf Anfrage von der ErVer eG ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots einschließlich dieser AGB durch den Kunden zustande.
2.3. Der Vertragsschluss kann fernmündlich, schriftlich, per Videoaufzeichnung oder in Textform erfolgen. Sicherheitshalber erbittet die ErVer eG eine Bestätigung per E-Mail oder die Annahme des zugesandten Angebots. Ab Bestätigung beginnt die Zusammenarbeit, wenn nicht anders vereinbart.
2.4. Gesondert vereinbarte, von diesen AGB abweichende Bestimmungen im Angebot gehen diesen AGB vor. Sie sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart wurden. Als in Textform vereinbart gelten auch Zusagen per E-Mail.
2.5. Vor Angebotserstellung weist die ErVer eG den Kunden auf ihre KI-gestützte Arbeitsweise hin. Auf Wunsch erhält der Kunde vor Annahme des Angebots eine Auflistung der eingesetzten Software. Einwände gegen einzelne Werkzeuge oder gegen die KI-gestützte Arbeitsweise insgesamt sind vor Angebotserstellung in Textform mitzuteilen, siehe § 14.
§ 3 Leistungsumfang
3.1. Der Leistungsumfang der ErVer eG umfasst je nach Angebot insbesondere die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz (Done for You bis zur Maßnahmenableitung), die Arbeitsklima-Optimierung (Done for You bis zur Maßnahmenableitung oder Done with You), die Durchführung spezifischer Seminare, Geschäftsführer-Coaching in Einzel- oder Gruppen-Live-Calls, die Begleitung von Mitarbeitergesprächen, die Bereitstellung von Vorlagen und Prozessstrukturen, eine persönliche und intensive Betreuung, die individuelle Begleitung bei Maßnahmenumsetzungen, die Evaluation umgesetzter Maßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung sowie die Begleitung von Unternehmens- und Betriebsnachfolgen. Die Auflistung ist nicht abschließend und wird je nach Kundenwunsch im jeweiligen Angebot individuell berücksichtigt. Wesentliche Bestandteile vieler Zusammenarbeiten sind die TOP-Arbeitgeber-Community auf der Plattform Skool, die Live-Zoom-Calls und die Done-for-You-Leistungen. Maßgeblich ist der jeweilige Inhalt der Leistungsbeschreibung im individuellen Angebot.
3.2. Die ErVer eG räumt dem Kunden im Rahmen des geschlossenen Vertrages das nicht ausschließliche, auf die Vertragsdauer befristete und nicht auf Dritte übertragbare Recht ein, die Inhalte der Plattform der ErVer eG zu den vereinbarten Bedingungen zu nutzen. Der Kunde hat das Recht, in der Plattform, aktuell der Community auf Skool, zu recherchieren und die Ergebnisse ausschließlich für den eigenen Gebrauch zu verwenden.
3.3. Eine über die in diesen AGB vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung von Inhalten der Plattform, etwa von Logos und sonstigen Werken, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der ErVer eG in Textform nicht zulässig. Inhalte der Community dürfen nicht nach außen getragen werden; Screenshots dürfen nicht veröffentlicht und Themen anderer Community-Mitglieder nicht öffentlich geteilt werden. Wir wünschen uns eine sichere Umgebung für alle Beteiligten. Das Herunterladen von Inhalten, etwa das Mitschneiden von Videos, ist untersagt, soweit es nicht ausdrücklich erlaubt ist, beispielsweise bei Vorlagen, die als PDF-Dokument zum Download bereitgestellt werden.
3.4. Die Plattforminhalte werden den technischen und organisatorischen Gegebenheiten entsprechend laufend aktualisiert. Die ErVer eG ist zur Wahrung des Qualitätsstandards sowie im Hinblick auf technische oder wirtschaftliche Entwicklungen berechtigt, Inhalte der Plattform auszuweiten oder einzuschränken, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Leistungszweck nicht beeinträchtigt wird. Die ErVer eG haftet nicht für Inhalte und Änderungen, die der Plattformbetreiber selbst einführt.
3.5. Die ErVer eG ist berechtigt, Leistungen selbst auszuführen oder sich zur Erbringung beauftragter Leistungen fachlich geeigneter und einschlägig qualifizierter Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
3.6. Die Beauftragung Dritter im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.
3.7. Wird dem Kunden oder dem Fremddienstleister bei einem Vermittlungsgeschäft die ihm obliegende Leistung unmöglich, erfolgt die Anspruchsregulierung unmittelbar zwischen Kunde und Fremddienstleister. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen, Schadensersatzansprüche sowie sonstige Haftungen.
3.8. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit mit der ErVer eG hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund nach § 8.2.
3.9. Soweit die ErVer eG Fremddienstleister beauftragt, ist es dem Kunden untersagt, die von der ErVer eG hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften unter Umgehung der ErVer eG zu nutzen. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für zwölf Monate nach dessen Beendigung. Bei einem Verstoß ist die ErVer eG so zu stellen, als wäre das Direktgeschäft über die ErVer eG abgewickelt worden.
3.10. Die Nutzung von KI-Software verschiedener Anbieter sowie KI-gestützter Automatisierungen ist fester Bestandteil der Leistungserbringung der ErVer eG. Einzelheiten und die Widerspruchsmöglichkeit regelt § 14.
§ 4 Verfügbarkeit und Support
4.1. Die digitalen Angebote der ErVer eG sind grundsätzlich rund um die Uhr verfügbar, ausgenommen während notwendiger Wartungszeiten. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptbetriebszeit von Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, durchgeführt.
4.2. Kontakt und Support werden über E-Mail, Telefon, Zoom, Microsoft Teams und, sofern vereinbart, über WhatsApp zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat die Wahl des Kanals. Die ErVer eG weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Kanäle im Datenschutzniveau unterscheiden. Microsoft Teams bietet mit dem EU-Datenrahmen ein höheres Schutzniveau als Zoom; WhatsApp und vergleichbare Messenger sind für personenbezogene Projektdaten nicht geeignet und werden dafür nicht genutzt. Einzelheiten und die konkreten Einschränkungen der eingesetzten Dienste sind in der Datenschutzerklärung der ErVer eG beschrieben. Die ErVer eG haftet nicht für Änderungen der Nutzungsbedingungen von Drittanbietern. Wünscht der Kunde einen bestimmten Kanal nicht oder bevorzugt er ausschließlich Kanäle mit europäischer Datenverarbeitung, ist dies vor Beginn der Zusammenarbeit in Textform mitzuteilen, damit Alternativen im Angebot eingepreist werden können.
§ 5 Weitere Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde teilt der ErVer eG Änderungen seiner Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse und der Kontaktanschrift, in Textform mit. Bis zum Eingang dieser Mitteilung gilt jede Übermittlung an die letzte bekannte E-Mail-Adresse oder Anschrift als zugegangen.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, in seinem Bereich alles zu unternehmen, damit den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit entsprochen wird. Der Kunde schützt seinen Zugang zu den Online-Diensten der ErVer eG vor unbefugtem Zugriff und stellt sicher, dass sämtliche Kennwörter geheim gehalten und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
5.3. Der Kunde unterlässt die Weitergabe von Inhalten der ErVer eG an Dritte und ergreift alle zumutbaren organisatorischen Maßnahmen, um den Schutz der an den Plattforminhalten bestehenden Urheberrechte zu gewährleisten.
5.4. Vertraulichkeit. Beide Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes, betriebliche Kennzahlen, Ergebnisse von Befragungen und personenbezogene Daten. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für drei Jahre fort. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
5.5. Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung. Soweit die ErVer eG Leistungen erbringt, für die Angaben von Beschäftigten des Kunden erforderlich sind, stellt der Kunde sicher, dass die betroffenen Personen zuvor informiert wurden und dass die betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte gewahrt sind. Der Kunde bleibt für die Erfüllung seiner Arbeitgeberpflichten, insbesondere nach dem Arbeitsschutzgesetz, selbst verantwortlich.
§ 6 Entgelt und Zahlungsbedingungen (B2B)
6.1. Entgelt und Rechnungsstellung. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte vollständig und fristgerecht zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch per E-Mail. Die Rechnung dient der kaufmännischen Dokumentation und ist keine Voraussetzung für die Fälligkeit der Zahlung, sofern vertraglich feste Zahlungstermine vereinbart wurden.
6.2. Ratenzahlung und Fälligkeit. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, sind die monatlichen Raten jeweils zum 1. eines Monats fällig. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig vom Zugang einer Rechnung. Der Kunde stellt die fristgerechte Zahlung eigenverantwortlich sicher und gibt bei der Überweisung die Kundennummer an. Zur organisatorischen Sicherstellung wird die Einrichtung eines Dauerauftrags empfohlen.
6.3. Zahlungsverzug bei Ratenzahlung. Gerät der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Zahlungsverzug, wird er unter Fristsetzung von 14 Kalendertagen zur vollständigen Begleichung der rückständigen Beträge aufgefordert. Werden die rückständigen Beträge innerhalb dieser Frist nicht vollständig ausgeglichen, wird die gesamte noch offene Restforderung sofort fällig. Eine Rückkehr zur ursprünglich vereinbarten Ratenzahlung ist ausgeschlossen. Der Zahlungsverzug tritt nach Maßgabe des § 286 BGB ein.
6.4. Verzugsfolgen und Forderungseinzug. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die ErVer eG berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Nach Eintritt des Verzugs ist die ErVer eG berechtigt, ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt mit der Forderungseinziehung zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.5. Preise und Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.6. Reisekosten und Auslagen. Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige projektbezogene Auslagen werden gesondert berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
§ 7 Missbrauch und Sperre des Zugangs
7.1. Der Kunde schöpft alle zumutbaren und geeigneten technischen und rechtlichen Möglichkeiten aus, um die ordnungsgemäße Nutzung zu überprüfen und Missbrauch, vertragswidrige Nutzung, die Überschreitung der eingeräumten Zugriffs- und Nutzungsrechte sowie sonstige Störungen zu verhindern.
7.2. Das systematische, automatisierte Herunterladen, Speichern und Ausdrucken umfangreicher Inhalte der Plattform stellt eine missbräuchliche Verwendung dar. Die ErVer eG führt regelmäßige Kontrollen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs durch.
7.3. Stellt die ErVer eG einen möglichen Missbrauch oder eine Verletzung der Pflichten des Kunden fest, insbesondere nach § 5.3, sperrt sie den Zugang des Kunden bis zur Klärung der Umstände. Erweist sich der Verdacht als unbegründet, wird die Sperre aufgehoben. Anderenfalls bleibt die Sperre bestehen, bis der Kunde die Vertragsstrafe nach § 7.4 bezahlt hat oder sich anderweitig mit der ErVer eG geeinigt hat.
7.4. Bei rechtswidriger Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro je Person, der dadurch unrechtmäßig Zugang verschafft wurde. Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.5. Zahlt der Kunde trotz vorheriger Mahnung die Entgelte nicht fristgerecht, ist die ErVer eG berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben davon unberührt. Die Sperre ist aufzuheben, sobald die Gründe für die Sperre weggefallen sind und der Kunde etwaige Verzugszinsen und Mahngebühren gezahlt hat.
§ 8 Vertragsdauer, Kündigung und Sperre des Zugangs
8.1. Vertragsdauer und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Sofern dort keine Regelung getroffen wurde, kann der Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals in Textform gekündigt werden.
8.2. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch die ErVer eG liegt insbesondere vor bei
- einem Verstoß des Kunden gegen seine vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere gegen § 5 und § 7,
- der Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der Nichteröffnung mangels kostendeckender Masse,
- dem Widerruf einer erteilten Einzugsermächtigung ohne Vereinbarung einer alternativen Zahlungsform,
- der Sperre der Kreditkarte des Kunden ohne Vereinbarung einer alternativen Zahlungsform,
- Zahlungsverzug des Kunden trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen,
- einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht nach § 5.4.
8.3. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Kostenfolgen einer Sonderkündigung regelt § 18.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
9.1. Die ErVer eG erbringt Beratungs- und Coachingleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, da dieser maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden und von Umständen außerhalb des Einflussbereichs der ErVer eG abhängt.
9.2. Die ErVer eG übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationsinhalten Dritter, die sie im Rahmen der Leistungserbringung zugänglich macht.
9.3. Die ErVer eG betreibt ihre Dienste mit größtmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Sie übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen jederzeit hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Umständen erhalten bleiben.
9.4. Haftung. Die ErVer eG haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer von der ErVer eG übernommenen Garantie.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der ErVer eG.
9.5. Der Kunde haftet gegenüber der ErVer eG für Folgen aus der Missachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in seinem Verantwortungsbereich sowie für sonstige Folgen einer vereinbarungswidrigen Nutzung der Leistungen der ErVer eG, insbesondere bei Verletzung der Pflichten nach § 5 und § 7.
9.6. Höhere Gewalt. Ereignisse höherer Gewalt, die der ErVer eG die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung sowie Cyberangriffe auf wesentliche Systeme. Die ErVer eG informiert den Kunden unverzüglich und bietet nach Möglichkeit Ersatztermine an.
9.7. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 9.4 Satz 1 sowie für Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
§ 10 Live-Calls und Online-Termine
10.1. Anzahl und Dauer. Die ErVer eG stellt beim Geschäftsführer-Coaching und bei der Arbeitsklima-Optimierung in der Regel ein bis drei Live-Gruppen-Calls pro Woche zur Verfügung; maßgeblich ist der individuell vereinbarte Leistungsumfang. Jeder Call hat eine Gesamtdauer von 60 Minuten. Ziel ist es, Fragen live zu beantworten und Geschäftsthemen auch unter persönlichen Aspekten zu besprechen. Der Teilnahmebeginn sollte pünktlich, spätestens jedoch innerhalb der ersten 10 Minuten erfolgen, um einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten.
10.2. Technische Plattform. Die Calls finden in der Regel über Zoom statt. Auf Wunsch des Kunden kann Microsoft Teams genutzt werden, siehe § 4.2.
10.3. KI-gestützte Gesprächsdokumentation. In Online-Terminen ist in der Regel der KI-Assistent Fireflies anwesend, der eine Zusammenfassung und ein Transkript erstellt. Der Assistent ist als Teilnehmer sichtbar. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich für Qualitätssicherung, Erfüllungsnachweis und interne Nachbereitung durch die ErVer eG genutzt und vertraulich behandelt. Der Kunde kann der Nutzung jederzeit widersprechen; der Assistent wird dann aus dem Termin entfernt. Ein Anspruch auf Entschädigung für bereits erfolgte Nutzungen besteht nicht. Einzelheiten, insbesondere zu den datenschutzrechtlichen Einschränkungen des Dienstes, regelt § 14 sowie die Datenschutzerklärung der ErVer eG.
10.4. Eigene Mitschnitte. Eigene Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen der Calls durch Teilnehmende sind untersagt. Dies gilt auch für den Einsatz eigener Transkriptions-KI, Aufzeichnungssoftware, Notiz-Bots oder vergleichbarer technischer Hilfsmittel.
10.5. Ausnahmen. Es finden keine Live-Calls an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen statt. Ebenso werden keine Calls im Zeitraum vom 23. Dezember bis zum 3. Januar angeboten.
§ 11 Zufriedenheitsgarantie
11.1. Was die Zufriedenheitsgarantie bedeutet. Ist der Kunde im Rahmen der Premium- oder VIP-Betreuung nicht vollständig zufrieden mit den Ergebnissen der Zusammenarbeit und sind die Voraussetzungen nach § 11.2 bis § 11.5 erfüllt, bessert die ErVer eG auf eigene Kosten nach. Sie übernimmt erneut eine Maßnahmenableitung, also eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz bis zur Auflistung der Maßnahmenableitung, und arbeitet weitere sechs Monate vollumfänglich und auf eigene Kosten im vereinbarten Umfang mit dem Kunden weiter. Alternativ erstattet die ErVer eG die bereits gezahlten Beträge für die konkret beanstandeten Teilleistungen.
11.2. Kooperation bei der Gefährdungsbeurteilung. Der Kunde arbeitet bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aktiv mit. Dazu gehören insbesondere die Teilnahme an Gesprächen sowie die Umsetzung von mindestens 40 Prozent der empfohlenen Maßnahmen und von 100 Prozent der aus Arbeitsschutzsicht notwendigen Maßnahmen. Der Kunde ermöglicht allen Mitarbeitenden die Teilnahme an den Fokusgruppen oder Einzelinterviews zu den vereinbarten Terminen als bezahlte Arbeitszeit.
11.3. Teilnahme an den Live-Terminen. Der Kunde hat an mindestens 30 Prozent der angebotenen regelmäßigen Live-Termine nachweislich teilgenommen. Im Quartal werden rund 36 Live-Calls angeboten. Die Anwesenheit wird für die interne Dokumentation erfasst; Einzelheiten zur Verarbeitung dieser Daten regelt die Datenschutzerklärung.
11.4. Nachweis. Der Kunde legt dar und weist nach, dass seine Unzufriedenheit auf ein Verschulden der ErVer eG zurückzuführen ist. Er weist die ErVer eG zeitnah in Textform auf die Unzufriedenheit hin, damit die ErVer eG Gelegenheit zur Abhilfe erhält.
11.5. Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, entfällt der Anspruch auf die genannten zusätzlichen Leistungen. Unabhängig davon gilt: Suche bitte immer das Gespräch, wenn etwas einmal nicht begeistert. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Garantie unberührt.
11.6. Geld-zurück-Garantie bis zur Maßnahmenableitungsbesprechung. Der Auftraggeber hat das Recht, die Zusammenarbeit bis zum Zeitpunkt der Maßnahmenableitungsbesprechung mit der Geschäftsleitung ohne Angabe von Gründen zu beenden. Sofern der Auftraggeber oder die Mitarbeitenden mit der bisherigen Zusammenarbeit nicht zufrieden sind, teilt der Auftraggeber dies in Textform per E-Mail an info@erver-unternehmensberatung.de mit. In diesem Fall wird der Vertrag einvernehmlich beendet und sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Vergütungen werden innerhalb von drei Werktagen vollständig erstattet. Mit Durchführung der Maßnahmenableitungsbesprechung endet die Geltung dieser Geld-zurück-Garantie. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Wir wollen, dass Du und Dein Team von der Zusammenarbeit begeistert sind. Andernfalls erhältst Du Dein Geld zurück. Seit Einführung im Jahr 2024 wurde dieser Fall bisher 0 (in Worten: Null) Mal in Anspruch genommen. Sobald sich diese Zahl ändert, wird sie hier angepasst.
§ 12 Terminvereinbarungen, Absagen und Terminverschiebungen
12.1. Vereinbarung von Terminen. Termine für Beratungen, Coachings oder andere Dienstleistungen werden individuell zwischen dem Kunden und der ErVer eG vereinbart. Die Terminvereinbarung erfolgt schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form, etwa per E-Mail oder über digitale Terminplanungssysteme. Die Terminbestätigung wird per E-Mail oder über die vereinbarte Kommunikationsplattform verschickt.
12.2. Absage durch den Kunden. Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis zu fünf Werktage vor dem Termin absagen oder verschieben. Bereits getätigte Ausgaben wie Buchungen von Hotels oder Anreisen seitens der ErVer eG für den Termin müssen vom Kunden übernommen werden. Erfolgt die Absage weniger als fünf Werktage vor dem Termin oder erscheint der Kunde nicht, gilt der Termin als wahrgenommen. Ein Ersatztermin ist gesondert zu vereinbaren und wird gesondert in Rechnung gestellt.
12.3. Verschiebung durch den Kunden. Kurzfristige Verschiebungen, die weniger als fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin angefragt werden, lassen den Termin ebenfalls als wahrgenommen gelten. Ein Ersatztermin ist gesondert zu vereinbaren und wird gesondert in Rechnung gestellt.
12.4. Besonderheit bei Done-for-You-Leistungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Bei Leistungen, in deren Rahmen eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erbracht wird, ist es zwingend erforderlich, abgesagte Termine zeitnah nachzuholen, um eine rechtssichere Prozessdokumentation sicherzustellen. Nachholtermine für versäumte oder kurzfristig verschobene Termine sind nicht Teil des Pauschalangebots und werden gesondert in Rechnung gestellt.
12.5. Absage oder Verschiebung durch die ErVer eG. Muss ein Termin aus organisatorischen oder unvorhersehbaren Gründen durch die ErVer eG abgesagt oder verschoben werden, wird der Kunde unverzüglich informiert und es wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Fällt die beratende Person krankheitsbedingt kurzfristig aus, versucht die ErVer eG, eine Vertretung mit gleichwertiger Qualifikation zu stellen. Ist dies nicht möglich, wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht, soweit § 9.4 nichts anderes bestimmt.
§ 13 Änderung der AGB
13.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die geänderten Bestimmungen im Wortlaut sowie den Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens.
13.2. Die Änderungen werden Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht oder Verhandlungen über die Änderungen verlangt. Die ErVer eG weist den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Bedeutung seines Schweigens und auf die Widerspruchsfrist hin.
13.3. Wird in Verhandlungen innerhalb angemessener Frist kein Ergebnis erzielt oder widerspricht der Kunde, sind beide Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis in Textform zu kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des auf den Zugang der Kündigungserklärung folgenden Monats wirksam.
§ 14 Datenschutz und Einsatz Künstlicher Intelligenz
14.1. Grundsatz. Die Sicherheit und streng vertrauliche Behandlung personenbezogener Daten hat bei der ErVer eG hohe Priorität. Die ErVer eG verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO, dem BDSG, dem TDDDG und den weiteren einschlägigen Vorschriften.
14.2. Verarbeitete Daten. Die ErVer eG speichert und verarbeitet die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Vorname, Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, zur Vertragserfüllung und Abrechnung.
14.3. KI-gestützte Arbeitsweise. Die ErVer eG setzt Künstliche Intelligenz als reguläres Arbeitswerkzeug ein. Dies betrifft insbesondere Website-Inhalte, Blogbeiträge, Beiträge in sozialen Medien, Kurs- und Schulungsmaterialien, Recherchen, Auswertungen, Vorlagen, Dokumente sowie die Vor- und Nachbereitung von Terminen. Der Einsatz erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) in der jeweils geltenden Fassung.
14.4. Der Nutzen für den Kunden. Die KI-gestützte Arbeitsweise verkürzt Bearbeitungszeiten, senkt den Aufwand und damit den Preis, sichert eine gleichbleibende Qualität und ermöglicht eine größere inhaltliche Tiefe, als sie rein manuell wirtschaftlich darstellbar wäre.
14.5. Der Mensch entscheidet. Entscheidungen mit rechtlicher, wirtschaftlicher oder personeller Wirkung werden nicht automatisiert getroffen. Jedes KI-Ergebnis wird von einer fachkundigen Person geprüft, bewertet und verantwortet. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
14.6. Persönliche Anwesenheit in Terminen. In Beratungsterminen, Coachings und Workshops ist die ErVer eG immer persönlich anwesend. KI-Systeme oder Avatare führen keine Gespräche an Stelle der beratenden Personen.
14.7. Kennzeichnung. KI-generierte oder KI-veränderte Bild-, Ton- und Videoinhalte, die eine reale Person nachbilden, werden nach Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung als künstlich erzeugt oder verändert gekennzeichnet. Dokumente, die mit KI-Unterstützung erstellt wurden, tragen einen entsprechenden Hinweis. Veröffentlichte Texte werden vor der Freigabe redaktionell durch einen Menschen geprüft und verantwortet.
14.8. Abgesicherte Systeme bei sensiblen Daten. Sobald sensible oder kundenbezogene Inhalte verarbeitet werden, nutzt die ErVer eG ausschließlich KI-Systeme, für die ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO vorliegt, bei denen die Verwendung der Daten zum Training der Modelle vertraglich ausgeschlossen ist und bei denen überwiegend europäische Server genutzt werden. Interne Dokumente, die ausschließlich zwischen dem Kunden und der ErVer eG bestehen, werden nicht an Dritte weitergegeben.
14.9. Auftragsverarbeitung. Soweit die ErVer eG im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten von Beschäftigten des Kunden im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist in diesem Fall der Kunde. Soweit die ErVer eG ausschließlich anonymisierte oder aggregierte Auswertungen erstellt, bedarf es keines solchen Vertrages; die ErVer eG arbeitet vorrangig auf dieser Grundlage und bereitet Einzelaussagen so auf, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist.
14.10. KI-Kompetenz. Alle Mitarbeitenden der ErVer eG haben eine Schulung zur KI-Verordnung erhalten und werden fortlaufend im sensiblen Umgang mit KI geschult. Die Nachweise werden im Qualitätsmanagementsystem geführt.
14.11. Keine Emotionserkennung. Die ErVer eG setzt keine KI-Systeme ein, die Emotionen von Personen am Arbeitsplatz oder in Bildungssituationen ableiten. Solche Systeme sind nach Art. 5 Abs. 1 lit. f der KI-Verordnung verboten.
14.12. Gesprächsdokumentation und Aufzeichnungen. Zusammenfassungen und Transkripte von Online-Terminen werden mit dem KI-Assistenten Fireflies erstellt, der als Teilnehmer sichtbar ist. Aufzeichnungen von Telefonaten und Online-Terminen erfolgen, soweit erforderlich, für das hausinterne Qualitätsmanagement und den Erfüllungsnachweis. Die ErVer eG weist vor Beginn der Zusammenarbeit hierauf hin. Der Kunde kann der Nutzung jederzeit widersprechen; ein Anspruch auf Entschädigung für bereits erfolgte Nutzungen entsteht dadurch nicht.
14.13. Widerspruch gegen die KI-gestützte Arbeitsweise. Ist der Kunde mit der KI-gestützten Arbeitsweise ganz oder teilweise nicht einverstanden, hat er dies vor Beginn der Zusammenarbeit und vor Erstellung eines Angebots in Textform zu erklären. Der Grund ist wirtschaftlich: Eine Zusammenarbeit ohne KI-Unterstützung erfordert für Dokumentationen, Berichte, Auswertungen und Materialien einen deutlich höheren manuellen Aufwand, der im Angebot gesondert zu kalkulieren ist. Eine nachträgliche Erklärung führt nicht zu einer rückwirkenden Anpassung eines bereits angenommenen Angebots.
14.14. Auflistung der eingesetzten Software. Der Kunde hat das Recht, vor Annahme eines Angebots eine Auflistung der von der ErVer eG eingesetzten Software zu erhalten. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
14.15. Weitergehende Informationen. Einzelheiten, insbesondere zu den eingesetzten Diensten, zu Drittlandübermittlungen und zu den datenschutzrechtlichen Einschränkungen einzelner Werkzeuge, enthält die Datenschutzerklärung der ErVer eG. Diese ist unter Datenschutz auf unserer Website abrufbar und wird auf Wunsch per Post oder E-Mail zugesendet. Der Kunde bestätigt, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1. Auf sämtliche mit dem Kunden geschlossenen Vertragsverhältnisse ist deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
15.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Werl, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die ErVer eG ist zusätzlich berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
15.3. Informationen zur Identität des Dienstleisters und eine ladungsfähige Anschrift befinden sich im Impressum auf unserer Website sowie zu Beginn dieses Dokuments.
15.4. Die ErVer eG ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da ausschließlich Verträge mit Unternehmern geschlossen werden.
§ 16 Sonstiges
16.1. Änderungen und Ergänzungen des einzelnen Vertrags bedürfen der Textform, ebenso die Aufhebung des Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
16.2. Der Kunde darf gegen Forderungen der ErVer eG nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
16.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ergänzend § 20.
16.4. Textform. Soweit in diesen AGB Textform verlangt wird, genügt eine Erklärung per E-Mail im Sinne des § 126b BGB. Soweit ausdrücklich Schriftform verlangt wird, gilt § 126 BGB.
16.5. Die ErVer eG ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz zu benennen. Ohne diese Zustimmung erfolgt keine Nennung.
§ 17 Auffangregelung für den Fall der Verbrauchereigenschaft
17.1. Nach § 1.4 bestätigt der Kunde mit Vertragsschluss, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Die ErVer eG schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern als Endkunden ab.
17.2. Sollte sich trotz dieser ausdrücklichen Erklärung herausstellen, dass der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
17.3. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Über die Einzelheiten und die Ausübung des Widerrufsrechts wird der Verbraucher in diesem Fall gesondert nach Art. 246a EGBGB belehrt.
17.4. Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen nach § 356 Abs. 4 BGB, wenn die ErVer eG die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
17.5. Bei Verträgen über die Lieferung nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalte erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB unter den dort genannten Voraussetzungen.
17.6. Widerruft der Verbraucher einen Dienstleistungsvertrag wirksam, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nur unter den Voraussetzungen des § 357a Abs. 2 BGB.
17.7. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand; § 15.2 findet insoweit keine Anwendung.
§ 18 Aufteilung der Kosten bei Sonderkündigung
18.1. Kommt es zu einer Kündigung aus wichtigem Grund nach § 8.2 oder zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung, weist die ErVer eG darauf hin, dass die Done-for-You-Leistung der größte Kostenfaktor ist. Bei einem Unternehmen mit bis zu 12 Mitarbeitenden entfallen rund 43 Prozent der Jahresgebühr allein auf diese Leistung, also auf die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bis zur Maßnahmenableitung, die in den ersten 4 bis maximal 12 Wochen erbracht wird. Mit steigender Zahl der Mitarbeitenden steigt dieser prozentuale Anteil. Hinzu kommt die monatliche Betreuungsgebühr für das Inhaber- beziehungsweise Geschäftsführer-Coaching.
18.2. Bei einer Sonderkündigung werden bereits erbrachte Leistungen vollständig in Rechnung gestellt. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung der Coaching-Teilnahme, unabhängig davon, ob sie genutzt wurde, sowie vertraglich vereinbarte und zur Verfügung gestellte Vorlagen, Kurse und durchgeführte Dienstleistungen. Eine Erstattung bezieht sich ausschließlich auf noch nicht erbrachte Leistungen.
18.3. Kündigt der Kunde aus einem wichtigen Grund, den die ErVer eG zu vertreten hat, bleibt sein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen sowie auf gesetzliche Ansprüche unberührt.
§ 19 Nutzung der Website-Inhalte
19.1. Die Inhalte dieser Website einschließlich aller Texte, Bilder, Grafiken, Strukturen, Quellcodes und sonstiger Daten dürfen weder ganz noch teilweise kopiert, gespeichert, verarbeitet, automatisiert ausgelesen oder anderweitig verwendet werden, insbesondere nicht für das Training von KI-Systemen oder zur Erstellung eigener Inhalte, etwa durch Text- und Data-Mining oder Scraping.
19.2. Die ErVer eG behält sich die Nutzung ihrer Inhalte für Text- und Data-Mining ausdrücklich vor. Dieser Nutzungsvorbehalt gilt im Sinne des § 44b Abs. 3 UrhG und ist zusätzlich in maschinenlesbarer Form in den Dateien robots.txt und ai.txt hinterlegt.
19.3. Automatisierte Zugriffe auf diese Website, etwa durch Bots, Crawler oder vergleichbare Technologien, sind untersagt.
19.4. Die ErVer eG behält sich rechtliche Schritte vor, sollten Inhalte dieser Website ohne vorherige Zustimmung in Textform ganz oder teilweise verwendet oder weiterverarbeitet werden.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Schlussbestimmungen zum allgemeinen Teil
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schaffen einen Rahmen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Dir und der ErVer Unternehmensberatung (ErVer eG). Wir sind davon überzeugt, dass wir gemeinsam Deine Unternehmensziele erreichen können, und freuen uns darauf, Dich auf diesem Weg zu begleiten.
Solltest Du Fragen oder Anregungen zu unseren AGB oder unserer Zusammenarbeit haben, stehen wir Dir gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Dein Vertrauen und Deine Bereitschaft, gemeinsam mit uns Erfolgreiche Veränderungen zu schaffen, daher ErVer.
Mit freundlichen Grüßen
Deine Sonja Lang und das Team der ErVer Unternehmensberatung (ErVer eG)
Dieses Dokument ist auch ohne Unterschrift gültig.
Ergänzende AGB für Fort- und Weiterbildungsangebote
§ 21 Fort- und Weiterbildungsangebote
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend für sämtliche Fort- und Weiterbildungsangebote, Seminare, Workshops und Qualifizierungsmaßnahmen der ErVer Unternehmensberatung (ErVer eG, nachfolgend auch Anbieter).
Soweit diese Regelungen keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gelten ergänzend die §§ 1 bis 20 dieser AGB.
§ 22 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
22.1. Die Teilnahmegebühr ist mit Buchung des Fortbildungsplatzes fällig.
22.2. Bei frühzeitiger Buchung kann nach individueller Vereinbarung eine Ratenzahlung ermöglicht werden. In diesem Fall gelten ergänzend die Regelungen des § 6.
22.3. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme, soweit in § 25 nichts anderes bestimmt ist.
§ 23 Förderprogramme, zum Beispiel KOMPASS
23.1. Verbindliche Anmeldung bei Fördermitteln. Beabsichtigt der Teilnehmer die Nutzung von Förderprogrammen wie KOMPASS oder vergleichbaren Programmen, darf eine verbindliche Platzbuchung erst nach Erteilung des Qualifizierungsschecks beziehungsweise der Maßnahmengenehmigung erfolgen. Eine vorherige Buchung führt zur Nicht-Förderung.
23.2. Pflichtverlinkungen im Rahmen der KOMPASS-Förderung. Im Zusammenhang mit förderfähigen Fort- und Weiterbildungsangeboten im Rahmen der KOMPASS-Förderung sind folgende Verlinkungen stets bereitzuhalten und für Teilnehmende zugänglich zu machen, was hiermit erfüllt wird:
- offizielle KOMPASS-Webseite des Europäischen Sozialfonds Plus mit allen weiterführenden Informationen und Dokumenten: https://www.esfplus.de/kompass
- Hinweis auf die zwingende Voraussetzung eines vorherigen Beratungsgesprächs bei einer anerkannten KOMPASS-Anlaufstelle sowie Übersicht der zuständigen Anlaufstellen: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Programme-2021-2027/BMAS/kompass_anlaufstellen.pdf
23.3. Die Bewilligung eines Qualifizierungsschecks liegt ausschließlich im Ermessen der jeweils zuständigen KOMPASS-Anlaufstelle und erfolgt als Einzelfallentscheidung auf Grundlage einer individuellen Bedarfsermittlung. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht.
23.4. Der Anbieter stellt sicher, dass die angebotenen Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der jeweils geltenden formalen Fördervoraussetzungen konzipiert und durchgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:
- ein Mindestumfang der Maßnahme von 20 Zeitstunden,
- eine Mindestteilnehmerzahl von zwei Teilnehmenden, also echte Fort- und Weiterbildungen statt Einzelangeboten oder Einzelcoachings,
- die Zertifizierung des Anbieters nach DIN EN ISO 9001,
- die regelmäßige Evaluierung der Fort- und Weiterbildungsangebote,
- ein fortlaufendes Qualitätsmanagementsystem,
- der Einsatz qualifizierter Dozentinnen und Dozenten mit nachweisbarer fachlicher Qualifikation.
23.5. Die endgültige Förderfähigkeit einer Maßnahme sowie die Auszahlung von Fördermitteln liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der zuständigen Förderstellen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Bewilligung, Höhe oder Auszahlung einer Förderung.
23.6. Keine Haftung für Förderentscheidungen. Die ErVer eG übernimmt keine Haftung für Bewilligung, Ablehnung, Kürzung oder zeitliche Verzögerung von Fördermitteln durch Förderstellen. Die ErVer eG unterstützt Teilnehmende ausschließlich informativ und begleitend. Sie ist nicht Antragsteller, nicht Entscheidungsträger und nicht verantwortlich für Förderentscheidungen.
23.7. Eigenverantwortung des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist verpflichtet,
- sich eigenständig über Voraussetzungen, Fristen und Abläufe auf den offiziellen Seiten der Fördermittelgeber zu informieren,
- sicherzustellen, dass die gebuchte Fortbildung innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Bewilligung liegt,
- sämtliche formalen Anforderungen selbst zu erfüllen.
Versäumnisse des Teilnehmers begründen keinen Anspruch gegen die ErVer eG.
§ 24 Terminverschiebung durch den Teilnehmer
24.1. Eine Verschiebung der gebuchten Fortbildung ist bis spätestens sechs Wochen vor Beginn möglich. Voraussetzung ist die vollständige Bezahlung.
24.2. Die Anfrage muss in Textform per E-Mail an info@erver-unternehmensberatung.de erfolgen.
24.3. Bei fristgerechter Anfrage wird, sofern verfügbar, ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht.
§ 25 Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt von der gebuchten Fortbildung ist in Textform per E-Mail an info@erver-unternehmensberatung.de möglich. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der ErVer eG.
25.1. Stornierung bis vier Monate vor Beginn. Bei einer Stornierung bis spätestens vier Monate vor Beginn der Fortbildung wird eine Unkostenpauschale in Höhe von 500,00 Euro erhoben. Diese Pauschale deckt insbesondere organisatorische Aufwendungen, Platzreservierung, Planung, Abstimmung mit Referenten sowie administrative Kosten ab. Ein darüber hinausgehender bereits gezahlter Betrag wird erstattet.
25.2. Stornierung bis zwei Monate vor Beginn. Bei einer Stornierung weniger als vier Monate, aber mehr als zwei Monate vor Beginn der Fortbildung sind 40 Prozent der Teilnahmegebühr fällig. Ein darüber hinausgehender Betrag wird erstattet.
25.3. Stornierung unter zwei Monaten vor Beginn. Bei einer Stornierung weniger als zwei Monate vor Beginn der Fortbildung ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
25.4. Nachweis geringerer Kosten. Dem Teilnehmer bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass der ErVer eG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Pauschale entsprechend.
25.5. Ausnahme bei kurzfristiger, unverschuldeter Erkrankung. Kann der Teilnehmer aufgrund einer kurzfristig eingetretenen, unverschuldeten Erkrankung nicht teilnehmen und
- weist er einen spontanen Krankheitsbeginn durch geeignete Nachweise nach, etwa eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eine Aufenthaltsbescheinigung des Krankenhauses, und
- liegt der nächstmögliche Ersatztermin außerhalb des Gültigkeitszeitraums einer bewilligten Förderung,
so wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Unkostenpauschale in Höhe von 500,00 Euro erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
25.6. Benennung eines Ersatzteilnehmers. Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung hat der Teilnehmer das Recht, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen, der den gebuchten Fortbildungsplatz vollumfänglich übernimmt. Voraussetzungen sind:
- der Ersatzteilnehmer erfüllt die fachlichen und organisatorischen Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Fortbildung,
- der Ersatzteilnehmer erklärt verbindlich die Übernahme des Fortbildungsplatzes,
- die vollständige Teilnahmegebühr wird vor Beginn der Fortbildung gezahlt,
- der Ersatzteilnehmer akzeptiert die geltenden AGB der ErVer eG.
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers bedarf der Zustimmung der ErVer eG in Textform. Diese darf nur aus sachlichem Grund verweigert werden. Erfolgt die vollständige Übernahme des Fortbildungsplatzes, wird dem ursprünglich angemeldeten Teilnehmer die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Eine darüber hinausgehende Kostenerstattung besteht nicht.
25.7. Ausschluss weiterer Ansprüche. Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung bestehen keine Ansprüche auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Arbeitsausfall- oder sonstigen Folgekosten.
§ 26 Nichterscheinen
Erscheint der Teilnehmer ohne vorherige Mitteilung und ohne anerkannten Nachweis nicht zur Fortbildung, gilt die Fortbildung als wahrgenommen. Ein Anspruch auf Rückerstattung, Ersatztermin oder Teilnahmezertifikat besteht nicht. Damit entfällt auch die Möglichkeit einer Förderung durch KOMPASS oder vergleichbare Programme, da diese ein Teilnahmezertifikat voraussetzen, das nur bei mindestens 80 Prozent Anwesenheit ausgestellt wird.
§ 27 Verhalten der Teilnehmenden und Ausschluss
27.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einem respektvollen, störungsfreien und kooperativen Verhalten.
27.2. Die ErVer eG ist berechtigt, Teilnehmer ganz oder teilweise von der Fortbildung auszuschließen, insbesondere wenn diese
- den Ablauf der Fortbildung erheblich stören,
- andere Teilnehmende oder Referenten belästigen, beleidigen oder gefährden,
- unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln stehen,
- wiederholt gegen Anweisungen der Fortbildungsleitung verstoßen oder
- sich grob vertragswidrig verhalten.
27.3. In schwerwiegenden Fällen kann der Ausschluss ohne vorherige Abmahnung erfolgen. Bei einem selbstverschuldeten Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, auf einen Ersatztermin oder auf ein Teilnahmezertifikat.
§ 28 Teilnahmezertifikat
Die ErVer eG stellt dem Teilnehmer unverzüglich nach Abschluss der Fortbildung ein Teilnahmezertifikat aus, sofern
- eine Mindestanwesenheit von 80 Prozent erreicht wurde und
- kein Ausschluss nach § 27 erfolgt ist.
Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf ein Zertifikat.
§ 29 Bild- und Tonaufnahmen, Mitschnitte
29.1. Im Rahmen der Fortbildung können durch die ErVer eG Bild-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese Aufnahmen dürfen für Dokumentations-, Qualitäts-, Marketing- und Schulungszwecke verwendet werden.
29.2. Einwilligung und Widerruf. Die Verwendung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, zu Marketingzwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer freiwilligen, gesondert erteilten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Aus der Verweigerung oder dem Widerruf entstehen dem Teilnehmer keine Nachteile; die Teilnahme an der Fortbildung bleibt davon unberührt.
29.3. Schutz sensibler Momente. Die ErVer eG verpflichtet sich ausdrücklich, persönlich sensible oder verletzliche Momente, etwa emotionale Reaktionen oder sehr persönliche Aussagen von Teilnehmenden, nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person zu verwenden oder zu veröffentlichen.
29.4. Verbot eigener Mitschnitte. Eigene Mitschnitte durch Teilnehmende sind untersagt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen handelt und ob Inhalte über Transkriptions-KI, Aufzeichnungssoftware, Notiz-Bots oder vergleichbare technische Hilfsmittel mitgeschnitten, aufgezeichnet oder automatisiert verarbeitet werden. Hintergrund ist neben dem Urheberrecht der Schutz der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes nach § 201 StGB und der Schutz der übrigen Teilnehmenden.
29.5. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zum sofortigen Ausschluss von der Fortbildung. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Ersatztermin oder Teilnahmezertifikat.
29.6. KI-gestützte Dokumentation durch die ErVer eG. Bei Online-Formaten kann die ErVer eG zur Erstellung von Zusammenfassungen und Transkripten einen KI-Assistenten einsetzen, der als Teilnehmer sichtbar ist. Einzelheiten und die Widerspruchsmöglichkeit regelt § 14.
§ 30 Seminarunterlagen und Urheberrecht
30.1. Sämtliche im Rahmen der Fortbildung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Inhalte, Präsentationen, Skripte, Videos, Audiodateien und sonstigen Materialien dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch des Teilnehmers.
30.2. Die Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht der jeweiligen Autoren beziehungsweise der ErVer eG.
30.3. Eine weitergehende Nutzung ist untersagt, insbesondere
- die Vervielfältigung,
- die Weitergabe an Dritte,
- die Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Medien,
- die Verwendung für eigene Schulungen, Produkte oder Angebote,
- die Nutzung zum Training von KI-Systemen oder zur automatisierten Auswertung.
30.4. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
§ 31 Absage oder Änderung der Fortbildung durch den Veranstalter
31.1. Die ErVer eG behält sich vor, Fort- und Weiterbildungsangebote aus wichtigen Gründen auch kurzfristig abzusagen, zu verschieben oder in zumutbarer Weise zu ändern. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Erkrankung oder kurzfristiger Ausfall von Referenten oder Schlüsselpersonen,
- höhere Gewalt im Sinne des § 9.6 oder behördliche Anordnungen,
- technische oder organisatorische Gründe,
- das Nichterreichen einer wirtschaftlich sinnvollen Mindestteilnehmerzahl; eine Absage aus diesem Grund kann bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Fortbildung erfolgen.
31.2. Ersatztermin oder Rückerstattung. Im Falle einer Absage durch den Veranstalter wird dem Teilnehmer ein Ersatztermin innerhalb von zwei Monaten angeboten. Nimmt der Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahr, wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich erstattet.
31.3. Ausschluss weiterer Ersatzansprüche. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Arbeitsausfall- oder sonstigen Folgekosten besteht nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach § 9.4.
31.4. Zumutbare Änderungen. Geringfügige Änderungen im Ablauf, im zeitlichen Rahmen, im Veranstaltungsort, etwa ein Wechsel von Präsenz zu Online, oder beim Einsatz gleichwertiger Referenten berechtigen nicht zur Kündigung, Stornierung oder Minderung der Teilnahmegebühr, sofern der Gesamtcharakter der Fortbildung erhalten bleibt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.
§ 32 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser ergänzenden AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, deren wirtschaftliche Wirkung der Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Zum Schluss
Solltest Du Fragen oder Anregungen zu unseren AGB oder unserer Zusammenarbeit haben, stehen wir Dir gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Dein Vertrauen und Deine Bereitschaft, gemeinsam mit uns Erfolgreiche Veränderungen zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Deine Sonja Lang und das Team der ErVer Unternehmensberatung (ErVer eG)
Dieses Dokument ist auch ohne Unterschrift gültig.
Stand der letzten Aktualisierung: 17. September 2026
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