EU-Kennzeichnungspflicht im Autohaus: Was seit dem 27. September gilt

Die kurze Antwort

Seit dem 27. September 2026 muss jedes Autohaus seinen Privatkunden vor Vertragsschluss zwei EU-weit einheitliche Label zeigen: eine harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung und, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf die gesamte Ware gibt, zusätzlich das GARAN-Label. Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, die unmittelbar gilt, ohne deutsches Umsetzungsgesetz. Betroffen ist der Verkäufer, also Dein Betrieb, nicht der Hersteller. Die Pflicht erfasst Neuwagen, Gebrauchtwagen, Ersatzteile und Zubehör, im Verkaufsraum wie in jedem Inserat.

Dein Gewinn daraus:

  • Du weißt nach zehn Minuten Lesen, welche zwei Dokumente wo hängen müssen und welche Fahrzeuge Deines Bestands das zweite Label überhaupt brauchen.
  • Du vermeidest kostenpflichtige Abmahnungen von Wettbewerbsverbänden, die genau jetzt Inserate durchsehen.
  • Deine Verkäufer und Deine Serviceannahme bekommen drei Sätze an die Hand, mit denen sie die Rückfrage „Auf dem Label stehen zwei Jahre“ beantworten, ohne den Kunden zu verlieren.
  • Du erkennst, welche Fahrzeuge im Bestand eine lange Herstellergarantie tragen, und machst aus einer Pflichtauszeichnung ein Verkaufsargument.
  • Du bekommst eine Liste der Zahlen, die Du brauchst, bevor Du über die Gewährleistungsverkürzung im Gebrauchtwagengeschäft neu entscheidest.

Gilt die neue EU-Kennzeichnungspflicht wirklich für mein Autohaus?

Kurz gesagt

Ja, und zwar ohne Übergangsfrist. Jedes Autohaus, das Waren an Verbraucher verkauft, muss seit dem 27. September 2026 die harmonisierte Gewährleistungsmitteilung zeigen. Die Pflicht trifft den Händler, nicht den Hersteller, und sie gilt für Fahrzeuge genauso wie für Ersatzteile und Zubehör.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 stammt vom 25. September 2025 und gilt seit dem 27. September 2026 (Europäische Kommission, 2025). Sie regelt nicht den Inhalt der Gewährleistung. Geregelt wird ausschließlich, wie Verbraucher darüber informiert werden, und zwar in allen Mitgliedstaaten mit demselben Dokument. Ein Kunde in Werl sieht künftig dasselbe Label wie ein Kunde in Lissabon.

Erfasst ist „jeder Händler, der Waren, darunter Fahrzeuge, Ersatzteile und Zubehör, an Verbraucher verkauft“ (Kfz-Innung Schleswig-Holstein, 2026). Das ist der Punkt, den viele Betriebe unterschätzen: Die Teiletheke fällt darunter. Wer einem Privatkunden einen Satz Wischerblätter über den Tresen reicht, verkauft eine Ware an einen Verbraucher.

Warum das kein Papierkram für die Rechtsabteilung ist

Autohäuser mit 20 bis 400 Mitarbeitenden haben keine Rechtsabteilung. Sie haben einen Geschäftsführer, der zwischen Bank, Hersteller und Werkstattauslastung sortiert, und eine Verbandspost, die in einem Ordner landet. Genau darin liegt das eigentliche Risiko dieser Meldung. Der Aufwand ist klein, die Sichtbarkeit des Versäumnisses aber sehr groß, weil jedes Inserat im Netz von außen prüfbar ist.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hat seine Mitgliedsbetriebe früh informiert, unter anderem im Dezember 2025 und mit dem Rundschreiben RE2026-042 vom 9. Juni 2026 (Pfaff, 2026). Zwölf Monate Vorlauf lagen also vor dem Stichtag. Betriebe, die jetzt überrascht sind, haben kein Informationsproblem. Sie haben ein Organisationsproblem, und das ist eine gute Nachricht, weil Organisationsprobleme lösbar sind.

Was genau muss im Autohaus wo hängen?

Kurz gesagt

Zwei Dokumente, zwei verschiedene Anlässe. Die Gewährleistungsmitteilung braucht jedes Autohaus immer, mindestens in DIN A4 im Verkaufsraum und farbig online. Das GARAN-Label kommt nur bei bestimmten Herstellergarantien dazu und trägt Dauer, Herstellername und Modell.

Label eins: die Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung

Dieses Dokument ist die Pflichtausstattung. Gestaltung und Inhalt gibt Anhang I der Verordnung verbindlich vor. Im stationären Geschäft muss es mindestens DIN-A4-Format haben und darf schwarz-weiß oder farbig sein, im Onlinehandel ist die farbige Ausführung vorgeschrieben (Europäische Kommission, 2025).

Enthalten ist ein QR-Code, der den Kunden in das EU-Portal „Ihr Europa“ führt und dort die Sprachauswahl öffnet. Dieser Code muss „unter normalen Beleuchtungsbedingungen mit einem mobilen Standardgerät ablesbar“ sein (Europäische Kommission, 2025). Ein ausgeblichener Ausdruck hinter einer Scheibe in der Mittagssonne erfüllt das nicht.

Wichtig für das Gebrauchtwagengeschäft: Die Mitteilung gilt für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, und sie bleibt auch dann unverändert, wenn die Gewährleistung vertraglich auf ein Jahr verkürzt ist (Kfz-Innung Schleswig-Holstein, 2026). Eigene Anpassungen, eigene Übersetzungen oder Ergänzungen sind nicht zulässig. Die Verkürzung gehört in den Kaufvertrag, nicht auf das Label.

Label zwei: GARAN, und wann es überhaupt fällig wird

Das GARAN-Label ist kein Zusatzformular für alle. Pflicht wird es nur, wenn eine Herstellergarantie vier Bedingungen zugleich erfüllt: Sie deckt die gesamte Ware ab, sie läuft länger als zwei Jahre, sie ist für den Verbraucher ohne zusätzliche Kosten, und der Unternehmer erhält diese Information vom Hersteller (Europäische Kommission, 2025). Eine Händlergarantie, die Du selbst verkaufst, fällt nicht darunter.

Auf dem Label stehen drei editierbare Angaben: die Dauer in Jahren, der Herstellername und die Modellkennung. Im Verkaufsraum misst es mindestens 95 mal 100 Millimeter. Für die Onlinedarstellung gibt die Verordnung keine Mindestgröße vor, verlangt aber, dass das Label bei einem geschachtelten Format schon beim ersten Klick vollständig erscheint (Europäische Kommission, 2025).

Die drei Orte, an denen es im Alltag hakt

Erstens der Platz. Bei einem gemischten Gebrauchtwagenbestand mit unterschiedlichen Restgarantien wird aus der Auszeichnung eine fahrzeugindividuelle Aufgabe, die bei jedem Zugang und jedem Abgang mitläuft. Diese Aufgabe hängt typischerweise zwischen Verkauf, Aufbereitung und Disposition und gehört deshalb niemandem.

Zweitens die Inserate. Auf mobile.de, AutoScout24 und der eigenen Website liegt laut Quelllage das größte Abmahnrisiko, weil Wettbewerbsverbände dort besonders hinsehen (Kfz-Innung Schleswig-Holstein, 2026). Die Umsetzung liegt oft nicht im eigenen Haus, sondern beim Portal oder beim Website-Dienstleister. Das musst Du aktiv anstoßen, sonst passiert es nicht.

Drittens die Teiletheke. Ersatzteile und Zubehör an Privatkunden fallen unter dieselbe Pflicht, an einem Ort, an dem üblicherweise niemand an EU-Verordnungen denkt.

Was passiert, wenn der Kunde den QR-Code scannt?

Kurz gesagt

Das Label ist ein staatlich verordneter Aufklärungsakt genau an der Stelle, an der Kunden bisher wenig wussten. Jedes Autohaus bekommt deshalb ab sofort informiertere Kunden, und zwar ausgerechnet in der Reklamation. Wer seine Leute darauf nicht vorbereitet, verliert Gespräche, die vorher gar nicht stattgefunden hätten.

Bisher stand die Gewährleistungsverkürzung im Gebrauchtwagengeschäft als stille Standardklausel im Vertrag. Kaum jemand las sie. Ab jetzt hängt daneben ein Label, das die gesetzliche Regel zeigt, mit einem Code, der in zwei Sekunden auf ein amtliches Portal führt. Der Widerspruch zwischen Regel und Vertrag wird sichtbar, und zwar an jedem einzelnen Fahrzeug.

Der Satz, der in den nächsten Monaten an Deiner Annahme ankommt, lautet sinngemäß: „Auf dem Schild stand zwei Jahre, und jetzt sagen Sie mir, bei mir ist nach einem Jahr Schluss.“ Dahinter steckt kein juristisches Interesse. Dahinter steckt das Gefühl, hereingelegt worden zu sein.

Die Fehlreaktion, die Umsatz kostet

Die naheliegende Antwort ist rechtlich sauber und in der Wirkung verheerend: „Das ist die gesetzliche Gewährleistung, wir haben aber vertraglich auf ein Jahr verkürzt, das steht in Ihrem Kaufvertrag auf Seite zwei.“ Sachlich stimmt jedes Wort. Der Kunde hört trotzdem etwas anderes, nämlich: Sie haben mich reingelegt, und Sie haben ein Papier, das das deckt.

Empathie an der Kundenschnittstelle ist an dieser Stelle kein Wohlfühlthema, sondern Umsatzsicherung. Wenn ein Kunde sich über Kosten ärgert und niemand richtig reagiert, überträgt er das Gefühl auf die Rechnung, die vor ihm liegt. Gehobene Häuser sind dabei besonders verwundbar, weil der höhere Stundenverrechnungssatz nur akzeptiert wird, solange der Kunde spürt, dass sein Geld ernst genommen wird.

Die Zahlen dazu sind unangenehm deutlich. Bei Reparaturen entfielen 2022 rund 56 Prozent auf freie Werkstätten, 31 Prozent auf Markenbetriebe und 13 Prozent auf Selbsthilfe (DAT, 2023). Über die Werkstattarbeiten insgesamt sank der Anteil der Markenwerkstätten von 56 Prozent im Jahr 2013 auf 44 Prozent im Jahr 2022, während freie Werkstätten von 25 auf 37 Prozent zulegten (DAT, 2023). Der Weg zur freien Werkstatt ist für Deinen Kunden kurz, und ein Gespräch wie das oben beschriebene macht ihn kürzer.

Die drei Sätze, die Deine Leute brauchen

Die gute Antwort trennt Anerkennen, Erklären und Anbieten, und zwar genau in dieser Reihenfolge. Erstens: „Dass Sie das verwirrt, verstehe ich vollkommen.“ Zweitens: „Das Label zeigt die gesetzliche Regel, und beim Kauf vom Händler sind das grundsätzlich zwei Jahre. Bei Gebrauchtwagen darf man auf ein Jahr verkürzen, und so steht es in Ihrem Vertrag.“ Drittens: „Jetzt schauen wir uns aber erst einmal an, was Ihr Auto überhaupt hat.“

Die Mechanik dahinter ist simpel. Kein Kunde kommt wegen des Labels, jeder kommt wegen eines Defekts. Wer zuerst über das Papier spricht, verliert. Wer zuerst über das Fahrzeug spricht, gewinnt Zeit und meistens auch den Auftrag.

Was kostet es, das Thema liegen zu lassen?

Kurz gesagt

Nichtstun kostet in zwei Währungen. Finanziell drohen Abmahnungen von Wettbewerbsverbänden, die jedes Autohaus online leicht prüfen können. Menschlich zahlt das Team, das unvorbereitet in Gespräche geht, für die es keine Antwort bekommen hat.

Finanziell

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe warnt ausdrücklich davor, dass bei Verstößen Abmahnungen drohen (ZDK, 2026, zitiert nach ad-hoc-news, 2026). Fehlende oder unvollständige Label schaffen eine Angriffsfläche für kostenpflichtige Beanstandungen durch Wettbewerber und Verbände, mit besonderem Augenmerk auf den Onlinehandel (Kfz-Innung Schleswig-Holstein, 2026).

Dazu kommt ein Posten, den keine Statistik erfasst: die Zeit, die ein ungeklärtes Gewährleistungsgespräch frisst. Eine Modellrechnung mit eigenen Annahmen, nicht als Statistik zu verstehen: Angenommen, an der Annahme kommen pro Woche drei Kunden mit einer Rückfrage zum Label, jedes Gespräch dauert zwanzig Minuten länger als nötig, weil niemand eine gute Antwort hat. Das ergibt eine Stunde pro Woche, über ein Jahr rund fünfzig Stunden Serviceannahme. In derselben Zeit hätte ein Serviceberater Servicegespräche geführt und Deckungsbeitrag erzeugt. Die Zahlen sind angenommen, die Struktur des Problems ist es nicht.

Menschlich

Unzufriedenheit im Team verläuft in vier Stufen, und die Geschäftsleitung sieht die ersten beiden nicht.

  1. Still. Der Serviceberater ärgert sich über das Gespräch, sagt nichts, hängt hinten dran und geht genervt nach Hause. Nach außen läuft alles.
  2. Rückzug. Er hört auf mitzudenken, macht nur noch das Eigene und behält Hinweise für sich, weil sich ja doch nichts ändert.
  3. Murren. Jetzt wird es hörbar, in der Pause, an der Teiletheke, vor dem Kunden. Die Haltung überträgt sich auf das Team.
  4. Kündigung. Erst innerlich, dann auf dem Papier. Es geht meist nicht der Schwächste, sondern der, der am schnellsten etwas Neues findet.

Der richtige Zeitpunkt zum Handeln ist Stufe 1. Sichtbar wird Stufe 1 nur durch eine anonyme Befragung, weil niemand freiwillig meldet, dass er sich still geärgert hat.

Wo die Daten aufhören

Ehrlichkeit an dieser Stelle gehört dazu, auch wenn sie den Text schwächer aussehen lässt. Belegt ist die Rechtslage: Datum, Verordnungsnummer, Formate, Größen, QR-Code-Anforderung und die vier Bedingungen für das GARAN-Label stehen im Verordnungstext selbst (Europäische Kommission, 2025). Belegt ist auch die Warnung vor Abmahnungen (ZDK, 2026, zitiert nach ad-hoc-news, 2026).

Nicht belegt ist, wie viele Betriebe die Vorgaben zum Stichtag tatsächlich umgesetzt haben. Eine solche Erhebung liegt nicht vor, und keine der ausgewerteten Quellen nennt eine. Ebenfalls nicht belegt ist, wie häufig Kunden den QR-Code wirklich scannen werden. Die Annahme, dass informierte Kunden häufiger nachfragen, ist plausibel und aus der Praxis begründet, aber sie ist keine Messung. Die Modellrechnung oben ist ausdrücklich eine Modellrechnung mit eigenen Annahmen. Wer Dir zu diesem Thema exakte Schadenszahlen nennt, rechnet mit Zahlen, die es noch nicht gibt.

Wie macht ein Autohaus aus der Pflicht einen Vorteil?

Kurz gesagt

Ein Label, das jedes Autohaus aufhängt, ist kein Unterschied. Der Unterschied entsteht daneben: aus dem, was Deine Leute sagen können, und aus der Bestandsdurchsicht, die das GARAN-Label ohnehin erzwingt. Das zweite Label ist rechtlich eine Pflicht und verkäuferisch ein Gütesiegel, das die EU gratis mitliefert.

Das erste Ende: der Rückstand ist an einem Vormittag aufholbar

Die Frist ist abgelaufen, das ist die unangenehme Seite. Die angenehme Seite: Der Weg heraus ist kurz. Vier Schritte reichen für den Anfang.

  1. Die Vorlagen beim Zentralverband oder beim Landesverband herunterladen und in der deutschen Fassung ausdrucken, ohne eigene Gestaltung.
  2. Den Verkaufsraum und den Platz durchgehen und die Gewährleistungsmitteilung sichtbar platzieren, mindestens in DIN A4.
  3. Den Bestand einmal sortieren: Welche Fahrzeuge tragen eine kostenlose Herstellergarantie über zwei Jahre auf die gesamte Ware? Genau diese brauchen zusätzlich das GARAN-Label mit Dauer, Hersteller und Modell.
  4. Portal- und Website-Dienstleister schriftlich beauftragen, die farbige Darstellung in den Inseraten sicherzustellen, und sich den Vollzug bestätigen lassen.

Das zweite Ende: der Zeitpunkt, an dem alle anderen das Thema fallen lassen

In drei Wochen ist die EU-Kennzeichnungspflicht aus den Fachmedien verschwunden und hängt als Papier an der Wand. Genau dann beginnt der Teil, der Geld bringt. Zwei Hebel lohnen sich.

Der erste Hebel ist das Gespräch. Ein Betrieb, der seinen Verkäufern und seiner Serviceannahme die drei Sätze von oben an die Hand gibt und sie einmal im Rollenspiel durchgeht, macht aus einer lästigen Rückfrage einen Vertrauensbeweis. Kunden, denen jemand ruhig erklärt, was auf einem amtlichen Schild steht, erleben Kompetenz. Das rechtfertigt den Stundenverrechnungssatz besser als jede Imagebroschüre.

Der zweite Hebel ist die Bestandsliste, die beim Sortieren für das GARAN-Label ohnehin entsteht. Kaum ein Betrieb weiß aus dem Kopf, welche Gebrauchtwagen noch eine lange Herstellergarantie tragen. Diese Information ist ein Verkaufsargument, das bisher niemand systematisch genutzt hat, und ab sofort hängt sie gesetzlich vorgeschrieben am Fahrzeug.

Die Entscheidung, die sich wirklich verändert

Hinter der Formalie steckt eine unternehmerische Frage: Trägt die Gewährleistungsverkürzung im Gebrauchtwagengeschäft noch, wenn der Widerspruch dazu ab sofort an jedem Fahrzeug sichtbar hängt? Diese Frage lässt sich nicht aus dem Bauch beantworten. Vier Zahlen gehören auf den Tisch, bevor jemand eine Empfehlung ausspricht.

  • Wie viele Gewährleistungsfälle im zweiten Jahr hatte der Betrieb in den letzten drei Jahren, und was haben sie tatsächlich gekostet?
  • Wie hoch ist der Anteil der Fahrzeuge mit laufender Herstellergarantie am Gebrauchtwagenbestand?
  • Was kostet eine Garantieversicherung je Fahrzeug im Vergleich zu den realen Kosten der Verkürzung?
  • Wie oft endet ein Gewährleistungsstreit mit einem verlorenen Kunden, und was ist ein Kunde über die gesamte Haltedauer wert?

Dazu kommen drei Organisationsfragen: Wer pflegt die Auszeichnung am Platz? Wer prüft monatlich die Inserate? Wer ist der Ansprechpartner im Haus, wenn ein Kunde mit dem gescannten Code kommt? Solange diese drei Fragen keinen Namen und kein Datum haben, ist das Thema nicht erledigt, sondern nur besprochen.

Wer hilft dabei, und woran erkennst Du eine seriöse Beratung?

Kurz gesagt

Für die reine Rechtsfrage sind Innung und Verband die erste Adresse, und zwar kostenlos. Beratung lohnt sich dort, wo aus der Pflicht eine Aufgabe im Autohaus wird: Zuständigkeiten, Gesprächsführung an der Annahme und die Entscheidung über die Gewährleistungsverkürzung.

Ein fairer Hinweis zuerst: Die Label selbst bekommst Du bei Deinem Landesverband, und die juristische Auskunft dazu ist Teil Deines Mitgliedsbeitrags. Dafür brauchst Du niemanden zu bezahlen. AUTOHAUS, kfz-betrieb und der Zentralverband haben das Thema sauber aufbereitet. Das Problem liegt nicht bei der Berichterstattung, sondern bei der Übersetzung in den Betrieb.

Die Arbeits- und Organisationspsychologin Sonja Lang und ihr Team der ErVer Unternehmensberatung setzen genau an dieser Stelle an. Nicht bei der Frage, was die Verordnung sagt, sondern bei der Frage, wer im Haus was tut, wie die Serviceannahme auf verunsicherte Kunden antwortet und welche Zahlen auf dem Tisch liegen müssen, bevor über die Verkürzung neu entschieden wird.

Was die ErVer Unternehmensberatung anders macht

Kein Konzept von außen, kein PDF für die Schublade. Die ErVer Unternehmensberatung arbeitet mit Autohäusern ab 10 Mitarbeitenden und begleitet die Umsetzung, statt sie zu empfehlen. Hinter jedem Projekt steht ein fester Ansprechpartner und ein Team aus Arbeitspsychologen, Kommunikationsfachleuten und Strategen, also langjährige Unternehmensberater mit arbeits- und organisationspsychologischer Expertise, keine selbsternannten Coaches.

Der Ansatz ist durch den TÜV Rheinland nach ISO 9001 zertifiziert. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wird nach den GDA-Leitlinien rechtskonform miterledigt, was gerade für Betriebe interessant ist, die diese Pflicht ohnehin noch vor sich herschieben. Die anonyme Befragung, mit der sich Stufe 1 der Unzufriedenheit überhaupt erst zeigt, ist Teil davon.

Wo die Grenzen liegen

Ehrlich bleibt auch hier: Sonja Lang und ihr Team ersetzen keine Rechtsberatung. Ob Deine konkrete Vertragsklausel trägt, beurteilt ein Fachanwalt, nicht eine Organisationsberatung. Ebenso wenig lässt sich ein Team in einem Workshop umbauen. Veränderungen an der Serviceannahme brauchen Wochen, nicht einen Nachmittag, und sie brauchen eine Geschäftsleitung, die dranbleibt. Wer eine schnelle Lösung sucht, ist hier falsch.

Häufige Fragen zur EU-Kennzeichnungspflicht im Autohaus

Kurz gesagt

Die häufigsten Rückfragen aus Autohäusern drehen sich um Geltungsbereich, Format und Haftung. Die folgenden Antworten sind kurz gehalten und geben die belegte Rechtslage wieder.

Seit wann gilt die EU-Kennzeichnungspflicht?
Seit dem 27. September 2026. Die zugrunde liegende Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 datiert vom 25. September 2025 (Europäische Kommission, 2025).

Brauche ich ein deutsches Umsetzungsgesetz abzuwarten?
Nein. Eine EU-Durchführungsverordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Gilt die Pflicht auch für Gebrauchtwagen?
Ja. Die Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung gilt für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, auch bei einer vertraglich auf ein Jahr verkürzten Gewährleistung (Kfz-Innung Schleswig-Holstein, 2026).

Darf ich das Label anpassen, wenn ich auf ein Jahr verkürze?
Nein. Gestaltung und Inhalt sind verbindlich vorgegeben. Die Verkürzung regelst Du im Kaufvertrag (Kfz-Innung Schleswig-Holstein, 2026).

Fragen zu GARAN, Format und Haftung

Wann brauche ich zusätzlich das GARAN-Label?
Wenn eine Herstellergarantie die gesamte Ware abdeckt, länger als zwei Jahre läuft, für den Verbraucher kostenlos ist und Dir der Hersteller diese Information übermittelt (Europäische Kommission, 2025). Eigene Händlergarantien fallen nicht darunter.

Wie groß müssen die Label sein?
Die Gewährleistungsmitteilung mindestens DIN A4 im stationären Geschäft, schwarz-weiß oder farbig. Das GARAN-Label mindestens 95 mal 100 Millimeter im Verkaufsraum. Online ist die farbige Darstellung vorgeschrieben (Europäische Kommission, 2025).

Gilt das auch für Ersatzteile und Zubehör?
Ja. Die Pflicht erfasst jeden Händler, der Waren an Verbraucher verkauft, also auch den Verkauf an der Teiletheke (Kfz-Innung Schleswig-Holstein, 2026).

Was passiert, wenn ich die Label nicht zeige?
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe warnt vor Abmahnungen bei Verstößen (ZDK, 2026, zitiert nach ad-hoc-news, 2026). Besonders geprüft werden Onlineinserate (Kfz-Innung Schleswig-Holstein, 2026).

Wer haftet, der Hersteller oder ich?
Die Informationspflicht trifft den Verkäufer, also Deinen Betrieb.

Wo bekomme ich die Vorlagen?
Beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und bei den Landesverbänden als PDF-Vorlagen.

Dein nächster Schritt

Kurz gesagt

Die Label aufzuhängen ist schnell erledigt. Ob eine solche Pflicht im Autohaus geräuschlos durchläuft oder drei Wochen Unruhe erzeugt, entscheidet sich nicht an der Verordnung, sondern an der Kommunikation im Team. Darüber lohnt sich ein Gespräch.

Achte einmal darauf, wie diese Sache bei Dir durchs Haus läuft. In einem Betrieb, in dem die Abstimmung sitzt, ist so eine Bürokratie eine Randnotiz: Einer lädt die Vorlagen herunter, jemand geht den Platz ab, jemand schreibt den Portalbetreuer an, und am Freitag weiß jeder an der Annahme, was er einem Kunden mit QR-Code antwortet. Zwei Stunden, erledigt.

Läuft es dagegen so, dass die Verbandspost liegen bleibt, dass sich niemand zuständig fühlt und dass die Mannschaft davon erfährt, wenn der erste Kunde fragt, dann ist die EU-Kennzeichnungspflicht nicht das Problem. Sie ist das Symptom. Das nächste Thema kommt bestimmt, und es wird genauso laufen.

Wann ein Gespräch sich wirklich lohnt

Die ehrliche Frage dazu lautet: Wann hast Du zuletzt gemeinsam mit Deinen Mitarbeitenden angeschaut, was in der Kommunikation, in der Organisation und in den Prozessen richtig gut läuft und was besser laufen könnte? Wenn die Antwort länger als ein Jahr zurückliegt oder es diesen Termin nie gab, dann ist das der eigentliche Anlass, nicht die Verordnung. Ein Team, das offen miteinander redet und in dem klar ist, wer was entscheidet, steckt eine neue Pflicht nebenbei weg. Ein Team, in dem das seit Jahren nicht besprochen wurde, stolpert über jede einzelne.

Genau da setzen die Arbeits- und Organisationspsychologin Sonja Lang und ihr Team der ErVer Unternehmensberatung an. Der kostenlose Klartext-Call ist der einfachste Einstieg. Eine Ist-Analyse und ein gemeinsamer Blick auf die unternehmerische Richtung sind ohnehin immer sinnvoll, und die EU-Kennzeichnungspflicht ist ein guter Anlass, einmal zu sortieren, welche Pflichten im Haus eigentlich einen Namen und ein Datum haben.

Zur Kontaktseite und zum kostenlosen Klartext-Call

ErVer Unternehmensberatung, Von-Papen-Anger 2, 59457 Werl, Telefon +49 (0) 2922 912 11 89, info@erver-unternehmensberatung.de

Quellen

  • ad-hoc-news. (2026, 21. September). Kfz-Gewerbe: Neue EU-Informationspflichten ab 27. September. https://www.ad-hoc-news.de/wirtschaft/kfz-gewerbe-neue-eu-informationspflichten-ab-27-september/70146712
  • Deutsche Automobil Treuhand (DAT). (2023). Wartungs- und Reparaturverhalten der Pkw-Halter. DAT-Report 2023. https://www.dat.de/news/wartungs-reparaturverhalten-pkw-halter/
  • Europäische Kommission. (2025, 25. September). Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 über die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung und des harmonisierten Labels für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1960/oj
  • Kfz-Innung Schleswig-Holstein. (2026, 15. Juni). EU-Kennzeichnungspflicht ab 27. September 2026: Neue Label für Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantien. https://www.kfz-sh.de/eu-kennzeichnungspflicht-ab-27-september-2026-neue-label-fuer-gewaehrleistung-und-haltbarkeitsgarantien
  • Pfaff, D. S. (2026, 21. September). Was Kfz-Betriebe bis 27. September umsetzen müssen. kfz-betrieb. https://www.kfz-betrieb.vogel.de/was-kfz-betriebe-bis-27-september-umsetzen-muessen-a-1309c45063e97c5f9c911d7deda77c00/
  • Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). (2025, 18. Dezember). Neu im/für den Autohandel: EU-Label zu Garantie und Gewährleistung. https://www.kfzgewerbe.de/verband/verbandsarbeit/neu-im-fuer-den-autohandel-eu-label-zu-garantie-und-gewaehrleistung

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