Die kurze Antwort
Wenn Du eine Firma geerbt hast, zählt in den ersten Wochen vor allem eines: Ruhe hineinbringen. Hol Dir sofort Steuerberater, Notar und Anwalt an die Seite, denn es laufen Fristen. Sprich früh mit Deinen Führungskräften und Deinem Team. Und gib Dir Zeit, um zu trauern und Deine Rolle zu finden.
Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern eine erste Orientierung.
Dein Gewinn daraus:
- Du weißt, was in den ersten Wochen wirklich zählt.
- Du kennst die wichtigsten Fristen in Grundzügen.
- Dein Team bleibt stabil, weil es weiß, wie es weitergeht.
- Du findest Deine eigene Rolle, statt eine fremde zu spielen.
- Du erlaubst Dir Trauer, ohne den Betrieb aus dem Blick zu verlieren.
Firma geerbt: Was ist in den ersten Wochen wirklich wichtig?
Kurz gesagt: Den Betrieb am Laufen halten, Fachleute holen und mit den Menschen reden. Große Entscheidungen haben fast immer ein paar Wochen Zeit, die Fristen dagegen nicht.
- Fachleute holen: Ruf Steuerberater, Notar und einen Anwalt für Erbrecht an. Sie klären, was rechtlich zu tun ist.
- Handlungsfähig werden: Wer darf unterschreiben, Gehälter zahlen und Konten bewegen? Das muss schnell geklärt sein.
- Führungskräfte zusammenholen: Sie kennen das Tagesgeschäft. Bitte sie, den Betrieb gemeinsam mit Dir stabil zu halten.
- Team informieren: Persönlich, ehrlich und mit dem, was Du schon weißt. Auch „Das weiß ich noch nicht“ ist eine gute Antwort.
- Wichtige Kunden anrufen: Kunden und Lieferanten wollen vor allem wissen, ob es weitergeht.
Was Du jetzt noch nicht musst: den Betrieb umbauen, Strategien schreiben oder Dich festlegen, ob Du für immer bleibst. Wer ein Unternehmen geerbt hat, darf sich erst einmal sortieren.
Welche rechtlichen und steuerlichen Punkte solltest Du kennen?
Kurz gesagt: Nur in Grundzügen und immer mit Fachleuten: Es gibt kurze Fristen, eine mögliche Haftung für alte Schulden und besondere Regeln zur Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen. Lass Dich dazu von Steuerberater, Notar und Anwalt beraten.
Dieser Abschnitt ersetzt keine Beratung. Er soll Dir nur zeigen, warum Du nicht lange warten solltest.
- Ausschlagung: Ein Erbe kann in der Regel nur binnen sechs Wochen ausgeschlagen werden. Die Frist beginnt, wenn Du vom Erbe und vom Grund dafür weißt (BGB, § 1944).
- Haftung bei Fortführung: Führst Du ein geerbtes Handelsgeschäft weiter, kannst Du für frühere Geschäftsschulden haften. Stellst Du es innerhalb von drei Monaten ein, tritt diese unbeschränkte Haftung nach dem Gesetz nicht ein (HGB, § 27).
- Erbschaftsteuer: Für Betriebsvermögen gibt es Verschonungsregeln. Sie hängen unter anderem daran, dass der Betrieb über mehrere Jahre weitergeführt und die Lohnsumme gehalten wird (ErbStG, § 13a).
Warum die Steuerregeln gerade in Bewegung sind
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer und prüft dabei auch die Begünstigungen für Betriebsvermögen. Die Entscheidung folgt erst später (Mühlhaus & Bauer-Schöllkopf, 2026). Umso wichtiger ist, dass Dein Steuerberater den aktuellen Stand für Dich prüft.
Wie gehst Du mit Trauer und Druck gleichzeitig um?
Kurz gesagt: Erlaube Dir beides. Du verlierst einen Elternteil und bekommst im selben Moment Verantwortung für viele Menschen. Diese Doppelbelastung ist enorm, und sie ist völlig normal.
Viele Erben funktionieren in den ersten Wochen einfach. Die Trauer kommt später, oft dann, wenn es ruhiger wird. Dazu kommen Gefühle, die schwer auszuhalten sind: Schuld, weil Du an Zahlen denkst statt an den Abschied. Wut, weil vieles nicht geregelt war. Oder Angst, den Erwartungen nicht gerecht zu werden.
Hilfreich ist, Trauer und Betrieb bewusst zu trennen. Plane feste Zeiten für den Betrieb und feste Zeiten für Dich und Deine Familie. Sprich mit jemandem, der nicht Teil des Betriebs ist. Familie und Steuerberater sind dafür oft nicht die richtigen Gesprächspartner, weil sie selbst betroffen oder fachlich gebunden sind.
Wie hältst Du Dein Team nach dem Erbfall stabil?
Kurz gesagt: Mit Präsenz, Ehrlichkeit und klaren Ansprechpartnern. Dein Team hat auch jemanden verloren und fragt sich, wie es weitergeht.
Für viele Mitarbeitende war Dein Vater oder Deine Mutter mehr als der Chef. Manche haben den Betrieb mit aufgebaut. Gib Raum für diesen Abschied, zum Beispiel mit einem gemeinsamen Moment im Betrieb.
Was Dein Team jetzt braucht
- Einen klaren Satz, dass es weitergeht, sobald Du das sagen kannst.
- Feste Ansprechpartner für das Tagesgeschäft.
- Regelmäßige kurze Updates, auch wenn es wenig Neues gibt.
- Das Gefühl, dass ihre Erfahrung gebraucht wird.
Nach einigen Monaten lohnt sich eine anonyme Befragung. Sie zeigt Dir, wo noch Unsicherheit herrscht und wo das Team schon wieder Tritt gefasst hat.
Wie findest Du Deine Rolle als Erbe und neuer Chef?
Kurz gesagt: Indem Du nicht versuchst, Deine Eltern zu kopieren. Du darfst anders führen, solange Du klar sagst, wofür Du stehst.
Vielleicht hast Du schon im Betrieb gearbeitet, vielleicht kommst Du von außen. In beiden Fällen bist Du plötzlich der Mensch, auf den alle schauen. Nimm Dir die Zeit für die ehrliche Frage, ob Du den Betrieb selbst führen, mit einer Geschäftsführung weiterführen oder langfristig übergeben willst.
Alle drei Antworten sind legitim. Wenn Du selbst führst, hilft Dir der Beitrag Familienunternehmen übernehmen. Willst Du jemand anderen an die Spitze setzen, lies Nachfolger finden und den Leitfaden zur Nachfolgeregelung. Einen Überblick gibt die Seite zur Unternehmensnachfolge.
Was kostet es, nach dem Erbe einfach weiterzumachen wie bisher?
Kurz gesagt: Oft mehr, als man sieht. Verpasste Fristen können teuer werden, und ein Team ohne klare Führung verliert Schritt für Schritt seine besten Leute.
Weitermachen wie bisher klingt nach Sicherheit. Doch der Mensch, der früher alles zusammengehalten hat, fehlt. Entscheidungen bleiben liegen, weil niemand sicher ist, wer sie treffen darf. Gute Mitarbeitende merken das zuerst und haben meist Alternativen.
Die Psychologin Sonja Lang und ihr Team der ErVer Unternehmensberatung begleiten Erben in dieser Phase. Sie coachen Dich in Deiner neuen Rolle und befragen Dein Team anonym, damit Du weißt, wo es steht. Danach bleiben sie zwölf Monate an Deiner Seite. Mehr dazu auf den Seiten zum Geschäftsführer-Coaching und zum Coaching für neue Führungskräfte.
Häufige Fragen
Muss ich eine geerbte Firma weiterführen?
Nein. Du kannst sie weiterführen, verkaufen, eine Geschäftsführung einsetzen oder das Erbe ausschlagen. Welche Folgen das jeweils hat, klärst Du mit Anwalt, Notar und Steuerberater.
Wie schnell muss ich mich entscheiden?
Manche Fristen sind kurz, etwa die Ausschlagung mit in der Regel sechs Wochen (BGB, § 1944). Hol Dir deshalb sofort fachlichen Rat.
Hafte ich für Schulden der Firma?
Das kann sein, wenn Du das Geschäft fortführst (HGB, § 27). Wie es in Deinem Fall aussieht, kann nur ein Anwalt beurteilen.
Fällt Erbschaftsteuer auf ein Unternehmen an?
Grundsätzlich ja, aber es gibt Verschonungsregeln für Betriebsvermögen (ErbStG, § 13a). Details und aktuellen Stand klärst Du mit Deinem Steuerberater.
Wann sage ich es dem Team?
So früh wie möglich, persönlich und ehrlich. Auch dann, wenn Du noch nicht alles weißt.
Was, wenn ich mich der Aufgabe nicht gewachsen fühle?
Das geht fast allen Erben so. Es ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Verantwortungsgefühl. Unterstützung von außen hilft Dir, Deine Rolle zu finden.
Ist dieser Beitrag eine Rechts- oder Steuerberatung?
Nein. Er gibt Dir eine erste Orientierung. Für alle rechtlichen und steuerlichen Fragen brauchst Du Steuerberater, Notar und Anwalt.
Du hast eine Firma geerbt und willst Deine Rolle finden?
Im Klartext-Call sortierst Du mit Sonja Lang in 30 Minuten, was jetzt zuerst dran ist. Vertraulich und ohne Verpflichtung.
Quellen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1944 Ausschlagungsfrist. https://gesetze.legal/bund/bgb/1944
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen. https://lxgesetze.de/erbstg/13a
Handelsgesetzbuch (HGB), § 27 Haftung des Erben bei Geschäftsfortführung. https://gesetze.legal/bund/hgb/27
Mühlhaus, G., & Bauer-Schöllkopf, R. (2026, 5. Oktober). Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht: Was Mandanten jetzt wissen sollten. Heuking. https://www.heuking.de/de/news-events/newsletter-fachbeitraege/artikel/erbschaftsteuer-vor-dem-bundesverfassungsgericht-was-mandanten-jetzt-wissen-sollten.html

