Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung für Betriebe ab 10 Mitarbeitenden
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung steht seit 2013 ausdrücklich im Arbeitsschutzgesetz. Viele Betriebe schieben sie vor sich her, weil sie nach Papierkram klingt. Bei der ErVer Unternehmensberatung wird daraus etwas anderes. Du erfüllst damit die Pflicht. Und Du erfährst, was Dein Team Dir sonst nie sagen würde.
30 Minuten am Telefon. Ehrlich, ohne Verkaufsdruck.
Quellen: Arbeitsschutz NRW (2026); GDA-Arbeitsprogramm Psyche (2017)
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (kurz GBU Psyche, oft auch psychische Gefährdungsbeurteilung genannt) ist für jeden Arbeitgeber Pflicht. Sie prüft, wie Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Zusammenarbeit und Arbeitsumgebung auf Dein Team wirken. Bewertet wird die Arbeit, nicht der Mensch.
Die Psychologin Sonja Lang und ihr Team der ErVer Unternehmensberatung führen die psychische Gefährdungsbeurteilung nach den GDA-Leitlinien durch. Dein Team wird anonym befragt, die Ergebnisse werden im Workshop mit Deinen Leuten besprochen, Maßnahmen werden festgelegt und dokumentiert. Danach bleibt die ErVer Unternehmensberatung an Deiner Seite, bis die Maßnahmen im Alltag greifen.
Dein Gewinn daraus:
Kurz gesagt: Ja. § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Gefährdungen bei der Arbeit zu beurteilen. Seit der Novelle von 2013 nennt das Gesetz psychische Belastungen ausdrücklich als mögliche Gefährdung (Arbeitsschutz NRW, 2026). Eine Mindestgröße für den Betrieb nennt die Vorschrift nicht.
Im Gesetz steht es klar: „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln“, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes nötig sind. In Absatz 3 heißt es weiter, eine Gefährdung könne sich insbesondere ergeben durch „psychische Belastungen bei der Arbeit“ (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG).
Die Arbeitsschutzverwaltung NRW betont, dass es in der Verantwortung der Arbeitgeber liegt, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Welche Methode Du wählst, ist Dir überlassen: „Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, welche Methode angemessen und umsetzbar ist“ (Arbeitsschutz NRW, 2026). Möglich sind Analyseworkshops, Beobachtungsinterviews oder Mitarbeiterbefragungen. Befragungen bieten sich laut Arbeitsschutz NRW dort an, wo die Anonymität gewährleistet werden kann.
Hier liegt das häufigste Missverständnis. Die GBU Psyche ist kein Psychotest für Deine Leute. Die GDA-Empfehlungen sagen es deutlich: Es geht nicht um die psychische Verfassung oder Gesundheit der Beschäftigten, sondern um die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit (GDA-Arbeitsprogramm Psyche, 2017). Angeschaut werden fünf Bereiche:
Ständige Unterbrechungen, unklare Zuständigkeiten, Zeitdruck vor dem Feierabend, fehlende Rückmeldung vom Chef: Das sind typische Befunde. Es sind Organisationsfragen, keine Charakterfragen.
Ja. Die Dokumentation ist nach § 6 ArbSchG Pflicht, eine bestimmte Form ist aber nicht vorgeschrieben. Hinein gehören laut GDA-Empfehlungen mindestens die Beurteilung, die Maßnahmen mit Terminen und Verantwortlichen, deren Umsetzung, die Wirksamkeitskontrolle und das Datum (GDA-Arbeitsprogramm Psyche, 2017).
Kurz gesagt: Die zuständige Behörde kann im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen Du treffen musst, und setzt dafür in der Regel eine Frist (§ 22 Abs. 3 ArbSchG). Wer eine vollziehbare Anordnung nicht befolgt, handelt ordnungswidrig. Für Arbeitgeber sieht das Gesetz dann eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro vor (§ 25 ArbSchG).
Ist keine Gefahr im Verzug, muss die Behörde eine angemessene Frist setzen. Wird die Anordnung innerhalb der Frist nicht umgesetzt, kann sie die betroffene Arbeit sogar untersagen (§ 22 Abs. 3 ArbSchG). So steht es im Gesetz. Wie oft und wie streng in Deiner Region geprüft wird, kann diese Seite nicht vorhersagen.
Wichtig ist eine ehrliche Einordnung. Eine Gefährdungsbeurteilung schützt nicht automatisch vor jeder Beanstandung. Sie zeigt aber, dass Du Deine Pflicht ernst nimmst, und sie gibt Dir eine Grundlage, wenn jemand nachfragt. Die ErVer Unternehmensberatung leistet keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Einzelfragen sind Deine Fachkraft für Arbeitssicherheit, Deine Berufsgenossenschaft oder eine Anwältin die richtigen Stellen.
Kurz gesagt: Mehr als die Zeit, die Du heute sparst. Belastungen, die keiner anspricht, zeigen sich später als Fehltage, Fehler und Kündigungen. Und Unzufriedenheit läuft in vier Stufen, von denen Du als Chef die ersten zwei fast nie siehst.
Innerlich gekündigte Beschäftigte fehlen im Schnitt 9,7 Tage im Jahr, eng gebundene nur 5,6 Tage (Deutsche Handwerks Zeitung, 2026). Gallup schätzt die Kosten innerer Kündigung für die deutsche Wirtschaft auf 119 bis 142 Milliarden Euro im Jahr (Gallup, 2026).
Dazu kommt, was auf keiner Rechnung steht: Nacharbeit, doppelte Wege, Schleifen zwischen Büro und Baustelle. Und Deine Abende am Schreibtisch, weil am Ende doch alles bei Dir landet.
Der richtige Moment zum Handeln ist Stufe 1. Sichtbar wird Stufe 1 nur, wenn Dein Team anonym gefragt wird. Genau das leistet eine gut gemachte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Kurz gesagt: In sechs Schritten, angelehnt an die GDA-Leitlinien: Planung, anonyme Befragung, Auswertung, Workshop mit dem Team, Maßnahmen mit Dokumentation und Begleitung bis zur Wirksamkeitskontrolle. Dein Team wird beteiligt, weil das die Qualität der Ergebnisse und die Akzeptanz der Maßnahmen erhöht.
Mehr zur Befragung selbst, zu Fragen und Auswertung, liest Du auf der Seite zur Mitarbeiterbefragung für den Mittelstand. Alle Hintergründe zur Pflicht findest Du im Ratgeber psychische Gefährdungsbeurteilung. Welche Belastungen typisch sind, zeigt der Beitrag psychische Belastung am Arbeitsplatz.
Kurz gesagt: Weil sie Dir zeigt, was im Betrieb wirklich ankommt. Du erfüllst damit die Pflicht. Und Du erfährst, was Dein Team Dir sonst nie sagen würde.
Ein Fragebogen wird verschickt, ein Bericht kommt zurück, ein Ordner wandert ins Regal. Die Pflicht ist formal erfüllt. Im Team bleibt hängen: Wieder gefragt, wieder nichts passiert. Beim nächsten Mal antworten weniger Leute.
Die Ergebnisse werden mit Deinen Leuten besprochen, Maßnahmen werden gemeinsam festgelegt, und jemand achtet darauf, dass sie umgesetzt werden. Dein Team merkt: Hier wird zugehört. So werden aus Mitarbeitern Mitdenker.
Viele Befunde einer psychischen Gefährdungsbeurteilung führen zurück zur Führung: Wie klar sind Erwartungen, wie kommt Feedback an, wer entscheidet was? Deshalb bietet die ErVer Unternehmensberatung das Zwei-Seiten-Programm an. Sonja Lang coacht Dich als Chef, parallel wird Dein Team befragt, und zwölf Monate Begleitung sorgen dafür, dass die Veränderung im Alltag ankommt. Mehr dazu findest Du beim Geschäftsführer-Coaching.
Kurz gesagt: Für erfolgreiche, inhabergeführte Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitenden, aus Handwerk, Technik, Handel und Dienstleistung. Wichtig ist nicht die Branche, sondern dass Du die Ergebnisse wirklich hören willst.
Jede Branche hat ihre eigenen Belastungen. Im Autohaus sind es etwa der Druck an der Serviceannahme, Wartezeiten auf Teile und die Schnittstelle zwischen Verkauf und Werkstatt. Wie eine GBU Psyche dort aussieht, zeigt die Seite Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung im Autohaus.
Sonja Lang ist Psychologin M. Sc. und Vorstand der ErVer Unternehmensberatung in Werl. Sie hat über 400 Menschen in eigener Praxis begleitet, mit ihrem Team über 1.000 Menschen. Sie ist autorisierte INQA-Coachin und BAFA-gelistete Beraterin. Der Ansatz der ErVer Unternehmensberatung ist durch den TÜV Rheinland nach ISO 9001 zertifiziert.
Sonja Lang sagt Inhabern, was ihnen sonst niemand sagt. Respektvoll, aber deutlich. Bei der Gefährdungsbeurteilung heißt das: Sie zeigt Dir auch die unbequemen Ergebnisse und hilft Dir, gut damit umzugehen.
Die Gallup-Zahlen beschreiben Beschäftigte in ganz Deutschland, nicht Deinen Betrieb. Wie es bei Dir aussieht, zeigt erst die Befragung Deines Teams. Die Angaben zur Rechtslage geben den Gesetzestext und die Empfehlungen der GDA wieder. Sie ersetzen keine Rechtsberatung, und niemand kann Dir garantieren, dass eine Behörde nichts beanstandet.
Ja. § 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung, und seit 2013 nennt das Gesetz psychische Belastungen ausdrücklich als mögliche Gefährdung. Eine Mindestgröße für den Betrieb nennt die Vorschrift nicht.
Die GBU Psyche ist die gesetzliche Pflicht. Eine anonyme Mitarbeiterbefragung ist eine von mehreren Methoden, um die Belastungen zu ermitteln. Bei der ErVer Unternehmensberatung wird beides verbunden.
Nein. Beurteilt wird die Arbeit, nicht die Person. Es geht um Aufgaben, Abläufe, Zusammenarbeit und Arbeitsumgebung.
Ja. Die Befragung läuft extern, und ausgewertet wird nur in Gruppen, die groß genug sind. Du erfährst nie, wer was gesagt hat.
Das hängt von der Größe Deines Betriebs ab. Im Klartext-Call besprichst Du mit Sonja Lang einen realistischen Zeitplan für Befragung, Workshop und Maßnahmen.
Wenn es einen Betriebsrat gibt, hat er laut GDA-Empfehlungen Mitbestimmungsrechte. Er wird deshalb von Anfang an einbezogen.
Nein. Sonja Lang und ihr Team sind Fachleute für Arbeits- und Organisationspsychologie. Für Rechtsfragen im Einzelfall brauchst Du eine Anwältin oder einen Anwalt.
Im Klartext-Call klärst Du in 30 Minuten, wie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Deinem Betrieb laufen kann. Passt es nicht, sagt Sonja Lang Dir das auch.
Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen. (2026). Psychische Belastung. https://www.arbeitsschutz.nrw.de/fachthemen/fachthemen-von-z/psychische-belastung
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 7. August 1996, §§ 5, 22 und 25, in der aktuellen Fassung. https://dejure.org/gesetze/ArbSchG
Deutsche Handwerks Zeitung. (2026, 17. Juni). Gallup Engagement Index: Nur 10 Prozent sind eng an ihren Arbeitgeber gebunden. https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/?p=376335
GDA-Arbeitsprogramm Psyche. (2017). Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (3. Aufl.). Bundesministerium für Arbeit und Soziales. https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/broschuere-empfehlung-gefaehrdungsbeurteilung.pdf
Gallup. (2026). Engagement Index Deutschland 2025. https://www.gallup.com/de/472028/bericht-zum-engagement-index-deutschland.aspx